Corona: BRUNATA-METRONA-Gruppe setzt wegen COVID-19 Ablesungen und Montagen in bewohnten Gebäuden aus

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Die Unternehmen der BRUNATA-METRONA-Gruppe setzen zur Sicherung gegen Corona-Infektionen bis auf weiteres sämtliche aufschiebbaren Leistungen innerhalb von bewohnten Wohnungen aus. Dazu zählen beispielsweise Montage, Ablesung und Austausch von Erfassungsgeräten - aber auch der Einbau von Rauchwarnmeldern. Ausgenommen sind unbedingt notwendige Arbeiten in bewohnten Objekten wie der Austausch defekter Rauchmelder oder undichter Wasser- und Wärmezähler. Der BBU ist mit diesem und weiteren Unternehmen im Gespräch, dass die Einbaufristen für Rauchwarnmelder dennoch eingehalten werden können.

Die noch notwendigen arbeiten werden grundsätzlich nur nach individueller Abstimmung mit den Wohnungsnutzer*innen unter Wahrung sämtlicher vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien durchgeführt. Dies gilt für bereits bestehende und neue Aufträge gleichermaßen. Für Kund*innen, die solche Leistungen derzeit nicht in Anspruch nehmen möchten, bietet das Unternehmen die kostenfreie Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt an.

Für den Austausch defekter Rauchwarnmelder gibt das Unternehmen folgenden Hinweis:

"Mit der Anmietung von Rauchmeldern überlassen wir dem Vertragspartner die Geräte für eine vertraglich vereinbarte Dauer. Rauchmelder, deren Fehlfunktionen durch BRUNATA-METRONA zu vertreten sind, werden von uns kostenfrei überprüft und ggf. ersetzt. Falls BRUNATA-METRONA aufgrund behördlicher Anweisungen des Vertragspartners oder einer Zutrittsverweigerung durch den Nutzer die Wohnung nicht mehr betreten darf, können wir dieser Verantwortung nicht mehr nachkommen. Daher müssen wir in diesen Fällen jegliche Haftung für Schäden, die daraus resultieren könnten, ablehnen. Dies gilt ebenfalls für die Reparatur undichter Wasser- oder Wärmezähler."

Verbrauchsablesungen für Liegenschaften, die mit Funksystem ausgestattet sind, werden vom Unternehmen momentan im normalen Turnus durchgeführt. Neubauten, die noch unbewohnt sind, werden weiterhin mit Erfassungssystemen und Rauchmeldern ausgestattet. Dies gilt auch für Montagen in Heizzentralen und Technikräumen.

Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Sobald Änderungen absehbar sind, werden die Kund*innen umgehend informiert.