Dies können Wohnungsunternehmen selber veranlassen, oder aber Energiedienstleistungs- oder Contractingunternehmen beauftragen. Bereits im Jahr 2002 hat der BBU mit den Verbänden der Wärmelieferer PECU und VfW eine Vereinbarung zu Transparenz und Qualitätssicherung bei der Ausschreibung von Wärmelieferverträgen abgeschlossen.
Am 1. Juli 2013 sind § 556c BGB und die zugehörige Wärmelieferverordnung in Kraft getreten. Damit gibt es eine Regelung im Mietrecht zum Übergang auf Wärmelieferung in Bestandsmietverhältnissen. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass es für die Mieter nicht teurer wird. Sind die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, könnte eine Umstellung auf Wärmelieferung erfolgen.
Der VfW möchte mit der Tagung am 5. Mai 2014 im Maritim proArte Hotel Berlin Friedrichstraße 151, 10117 Berlin ein Forum für Kontakte zwischen Energiedienstleistern und Wohnungsunternehmen bieten.
Ziel der Veranstaltung ist, Eigentümern größerer Wohnungsbestände Entscheidungshilfen für Contracting zu geben. Die Veranstaltung richtet sich an leitende Persönlichkeiten aus der Wohnungswirtschaft, die Ihr Unternehmen optimieren wollen und an alle Mitarbeiter in der Wohnungswirtschaft, die sich mit Energiedienstleistungen, Ausschreibung, Angebotserstellung und Vertragsgestaltung befassen.
Das Programm und die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem Download.
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