BWB: TRINKWASSER-KUNDEN ERHALTEN GELD ZURÜCK

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Rückerstattungsansprüche haben nach Angaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB) rund 46.000 Anschlussnehmer. Berechtigt sind BWB-Kunden, die nach dem 10. August 2000 entweder einen neuen Trinkwasserhausanschluss gebaut oder diesen reparieren oder verändern haben lassen. Weitere Informationen gibt es unter der kostenfreien Rufnummer 0800-29 22 782. Dabei gehe es um die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %)  und der voll gezahlten Umsatzsteuer (bis 31. Dezember 2006 16 %, seit 1. Januar 2007 19 %). "Wir berechnen bereits seit Januar 2009 für alle entsprechenden Arbeiten den ermäßigten Steuersatz und haben jetzt für unsere Kunden ein sehr komfortables Rückzahlungsprocedere vorbereitet", erklärte BWB-Finanzvorstand Frank Bruckmann. Unter 0800-2922782 sei eine kostenlose Telefonnummer für alle Fragen zu diesem Thema geschaltet. "Hier können auch alle Formalitäten erledigt werden", so Bruckmann weiter. Erläuterungen gebe es außerdem unter www.bwb.de. Der BBU empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, ihre Ansprüche möglichst frühzeitig geltend zu machen. Grundlage des Erstattungsanspruchs ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu sehen seien. Deshalb werde die volle Umsatzsteuer fällig. Hiergegen war erfolgreich geklagt worden. Deshalb gilt nun der ermäßigte Steuersatz sowohl für Neubauten als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse. Für alle entsprechenden Arbeiten seit dem 11. August 2000 können daraus resultierende Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden. Die Preise für den Neubau von Wasserhausanschlüssen setzen sich aus Grund- und Meterpreisen sowie dem Baukostenzuschuss zusammen. Für die Herstellung eines durchschnittlichen Hausanschlusses wird die Rückzahlung des Umsatzsteueranteils zwischen rund 300 und 500 Euro betragen.