BUNDESVERWALTUNGSGERICHT GENEHMIGT BAU DES GROSSFLUGHAFENS BERLIN BRANDENBURG INTERNATIONAL

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International genehmigt. Wie soeben bekannt wurde, darf der neue Hauptstadtflughafen unter verschärften Lärmschutzauflagen und mit einem Nachtflugverbot von 0.00 bis 5.00 Uhr gebaut werden. Das Urteil über den Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg von 2004 ist damit endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.Genauere Informationen zu dem Beschluss finden Sie im Internetangebot der Netzeitung unter www.netzeitung.de.