Am 26. April 2006 wird in Karlsruhe die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Klage auf Anerkennung der extremen Haushaltsnotlage stattfinden. Dies hat das Gericht am 22. Februar am Rande eines Presse-Empfangs angekündigt.
Finanzsenator Thilo Sarrazin wertete die Terminfestsetzung als positive Nachricht, da sie zeige, dass das Verfahren weit fortgeschritten sei und in absehbarer Zeit abgeschlossen werden dürfte. Das Land werde die mündliche Verhandlung nutzen, um seine Haushaltssituation und seine Anstrengungen zur Sanierung offen darzulegen. Eine teilweise Entlastung von den Altschulden durch die bundesstaatliche Gemeinschaft sei unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass die Hauptstadt nachhaltig aus der Schuldenspirale geführt werden könne. Man werde darstellen, dass Berlin in den vergangenen Jahren mit einer beispiellosen Konsolidierungspolitik das Mögliche getan haben, um die Notlage zu bekämpfen. Außerdem wolle man die Zusage bekräftigen, Sanierungshilfen ausschließlich zur Entschuldung zu verwenden.