BUNDESTAG VERABSCHIEDET INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

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Nach langen und schwierigen Verhandlungen hat der Bundestag mit Mehrheit der Rot-Grünen Regierungskoalition das Informationsfreiheitsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach siebenjähriger Diskussion hat der Deutsche Bundestag mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Aufhebung des Aktengeheimnisses beschlossen. Danach soll künftig jeder, allerdings mit gewissen Einschränkungen, gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Information haben, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Im Gesetz ist ein weit gefasster Ausnahmekatalog, etwa hinsichtlich der Abschottung militärischer oder sonstiger sicherheitsempfindlicher Bereiche z. B. der Bundeswehr, vorgesehen. Ebenso sollen Regulierungsbehörden sowie sämtliche Informationen über fiskalische Interessen des Bundes nicht erfasst werden. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nimmt einen breiten Raum im Gesetz ein. Mit diesem Gesetz wird auch auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsanspruch umgesetzt, der bisher lediglich in vier Ländern, u. a. in Berlin und Brandenburg, existiert. Die praktischen Erfahrungen mit den Gesetzen auf Landesebene sind derzeit noch beschränkt. Wie über die BBU-Medien mitgeteilt wurde, versucht der BBU derzeit, aktuell Akteneinsicht in die Tarifgrundlagen der Berliner Wasserbetriebe im Rahmen der Neufestsetzung der Tarife für das Jahr 2004 durchzusetzen. Hierzu ist bereits ein Gerichtsverfahren vor dem VerwG Berlin anhängig, da die zuständigen Senatsverwaltungen den Akteneinsichtsantrag abgelehnt haben. Angesichts der Kürze der noch verbleibenden Legislaturperiode dürfte das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, insbesondere vor dem Hintergrund der Ablehnung durch die Unionsparteien, wohl nicht mehr umgesetzt werden können. Abzuwarten bleibt, ob in der neuen Legislaturperiode dieses Vorhaben erneut aufgegriffen wird. Der Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 15/4493) kann im Internet über .pdf-Format abgerufen werden. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 15/4493) (1,5 MB)

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