BUNDESTAG VERABSCHIEDET GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINER BUNDESSTIFTUNG BAUKULTUR

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Der Deutsche Bundestag hat am 12. Mai den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur beraten und mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Damit habe der Deutsche Bundestag ein deutliches Zeichen für das Stiftungsprojekt gesetzt, erklärte das Bundesbauministerium in einer Presse-Mitteilung. Er  sei somit der Auffassung des Bundesrates, der im Februar nach dem Scheitern der Föderalismuskommission die Kompetenz des Bundes zur Errichtung einer Stiftung in Frage gestellt hatte, nicht gefolgt. Alle Fraktionen betonten, dass sich Baukultur nicht als Thema parteipolitischer Streitigkeiten eigne.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann, appellierte noch einmal an den Bundesrat, die Förderung der Baukultur auf Bundesebene nicht aus sachfremden Erwägungen zu blockieren. Er begrüßte, dass der mit der Initiative Architektur und Baukultur angestoßene Qualitätsdialog in der Bundesstiftung nun eine angemessene Plattform finden und dauerhaft fortgesetzt werden könne.Die geplante Stiftung des öffentlichen Rechts soll das Bewusstsein für die Belange der Baukultur in einer breiten Öffentlichkeit stärken und das Leistungsniveau des deutschen Bau- und Planungswesens im In- und Ausland vermehrt herausstellen. Als Anschubfinanzierung stellt der Bund in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt 5,25 Millionen Euro für den Aufbau und die Arbeit der Stiftung zur Verfügung. Langfristig soll der Finanzbedarf der Stiftung auch von privaten Dritten wesentlich mitgetragen werden. Die Stiftung soll ihre Arbeit zeitnah zum zweiten Konvent der Baukultur, der am 18. und 19. November 2005 in Berlin stattfinden wird, aufnehmen.