BUNDESTAG VERABSCHIEDET EK 02-REGELUNG IM RAHMEN DES JAHRESSTEUERGESETZES 2008

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Die Lösung der EK 02-Problematik bewahrt viele Wohnungsunternehmen vor großen finanziellen Belastungen und stärkt die Investitionskraft. Der Bundestag hat am 8. November 2008 im Rahmen seiner Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2008 auch die Neuregelung zur Besteuerung des so genannten EK 02 beschlossen. Das Gesetz bedarf nun noch eines Beschlusses im Bundesrat. Das spartenbezogene Antragswahlrecht zur Anwendung der bisherigen Regelung ist nach dem Beschluss des Bundestages jetzt so ausgestaltet, dass es von den Wohnungsgenossenschaften, den kommunalen und öffentlichen sowie den kirchlichen Wohnungsunternehmen in Anspruch genommen werden kann. Der GdW begrüßte die beschlossenen Regelungen zur Lösung der EK 02-Problematik: "Die problematischen Wirkungen des § 38 KStG werden mit der Abgeltungsteuer in Höhe von drei Prozent beseitigt", erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Die Abgeltungssteuerpflicht entstehe aber nur, wenn ein antragsberechtigtes Wohnungsunternehmen nicht ausdrücklich für die Weitergeltung der bisherigen Regelung optiere. Die Höhe des Abgeltungssteuersatzes unter Berücksichtigung der Gesamtlösung sei ein fairer Kompromiss. Die jetzt verabschiedete Regelung stelle gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine wesentliche Verbesserung dar. Viele Wohnungsunternehmen würden dadurch vor großen finanziellen Belastungen bewahrt. Dies stärke die Investitionskraft und die Zukunftsfähigkeit der Wohnungswirtschaft insgesamt, so Freitag. Der GdW appellierte an den Bundesrat, das Jahressteuergesetz 2008 in seiner Sitzung am 30. November 2007 in dieser Form zu beschließen.