BUNDESTAG: GRÜNE FORDERN NEUAUSRICHTUNG DER ALTSCHULDENHILFE

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"Die Altschuldenhilfe ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Stadtumbaus Ost. Ohne sie ist die Beteiligung vieler ostdeutscher Wohnungsunternehmen am Stadtumbaupro¬zess gefährdet. Die Fortführung der Altschuldenentlastung ist somit eine zwingend notwendige Rah¬menbedingung für den Erfolg des Programms Stadtumbau Ost in seiner zweiten Phase. Sie ist weniger als wohnungswirtschaftliches denn vielmehr als städtebauliches Instrument aufzu¬fassen." Mit diesen Worten hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Altschuldenhilfe über 2013 hinaus für die gesamte Laufzeit des Stadtumbau Ost-Programms zu verlängern. Die zu modifizierende Anschlussregelung müsse so gestaltet werden, dass künftig alle mit Altschulden belasteten Wohnungseigentümer antragsberechtigt seien. Der Entlastungsbetrag sollte sich dabei an der durchschnittlichen Höhe der verbliebenen Altschulden in Höhe von 55 Euro für jeden abgerissenen Quadratmeter orientieren. Abrisse, die im Vorgriff auf diese Anschlussregelung durchgeführt werden, sollen als förderunschädlich betrachtet werden. Darüber hinaus fordern die Grünen in ihrem Antrag, die Altschuldenentlastung künftig per Anschlussregelung dann zu gewähren, wenn ein Woh¬nungsunternehmen dauerhaft nicht mehr nachgefragte Wohngebäude oder Wohngebäudeteile ab Baujahr 1949 abreißt und der Entlastungsbetrag vollständig in den Erwerb und die Sanierung von Wohngebäuden in den Innenstädten und in Sanierungsobjekte in Stadtquartieren, die gemäß städ¬tebaulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig für die Wohnraumversorgung ausge¬wiesen sind, investiert (Koppelungsregelung). Eine Kumulation der Altschuldenentlastung bei Rückbau mehrerer Gebäude auf ein Sanierungsobjekt soll möglich sein.Der Volltext des Bundestagsantrags mit ausführlicher Begründung steht im BBU-Net zum Download bereit. Download des Antragstextes

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