"Nachhaltiges Wachstum zu fördern, um die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durch mehr Beschäftigung, geringere Sozialausgaben und steigende Steuereinnahmen zu stützen". Mit diesen Worten umschreibt die Bundesregierung den Zweck ihres am 1. September verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetztes. Es enthält die Sparvorgaben für die Ressorts, u.a. den Wegfall des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger und die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Bezieher.
Durch die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die Umsetzung des im Frühsommer verabschiedeten 80 Milliarden Euro-Sparpaketes der Bundesregierung erreicht werden. Damit soll ab 2011 die im Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse eingehalten und das strukturelle Defizit des Bundes von knapp 50 Milliarden Euro bis zum Jahr 2016 auf rund zehn Milliarden Euro zurückgefahren werden. Mit den Maßnahmen des Gesetztes will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die vor der Sommerpause vielfach geäußerte Kritik entkräften, das Sparpaket enthalte vor allem Luftbuchungen, die kaum in die Tat umgesetzt werden könnten. Einzig Einsparungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro seien nach dem Haushaltsbegleitgesetz noch offen – just der Betrag, um den es in der aktuellen Diskussion um eine den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke zu entrichtende Abgabe geht.Wesentlich betroffen vom Haushaltsbegleitgesetz ist der Etat von Bundesarbeitministerin von der Leyen. Er wird im kommenden Jahr um fast acht Prozent gekürzt. Die damit einhergehenden Einschnitte treffen vor allem Harzt IV-Empfänger: Für sie werden die vom Bund gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung, das Elterngeld und der Heizkostenzuschlag gestrichen. Ebenso entfällt der befristete Zuschlag beim Übergang von ALG I zu ALG II. Etatentlastend werden sich sinkende Arbeitslosenzahlen und der Anstieg des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 auf 3,0 Prozent auswirken. Neben Maßnahmen wie der Einführung einer Luftverkehrsteuer und dem Abbau von Subventionen bei der Ökosteuer soll auch die öffentliche Verwaltung ihren Beitrag leisten: Die Verwaltungsausgaben des Bundes und die Programmausgaben sollen mittelfristig jedes Jahr pauschal um bis zu rd. 4 Mrd. Euro reduziert werden.Kritik der Wohnungswirtschaft: Unangemessen und sozial ungerechtWährend Finanzminister Schäuble die Streichung des Heizkostenzuschlags als eine angesichts sinkender Energiepreise akzeptable Maßnahme bezeichnete, wurde sie von den wohnungswirtschaftlichen Verbänden als ungerecht und unangemessen kritisiert. Sie treffe ausschließlich die einkommensschwachen Haushalte und berge für die Kommunen die Gefahr steigender Ausgaben, wenn durch die Streichungen beim Wohngeld höhere Ausgaben bei ALG II notwendig würden. "Der Heizkostenzuschuss wurde erst zum 1. Januar 2009 eingeführt und sollte die extrem hohen Energiepreise abfedern", erläuterte GdW-Präsident Lutz Freitag. Die Situation bei den Energiekosten habe sich heute keinesfalls entspannt. Die Preise für Gas, Öl und andere Haushaltsenergie seien in den letzten zehn Jahren um 82 Prozent gestiegen. Zudem seien die Gesamtkosten für Haushaltsenergie nach einem leichten Rückgang seit Dezember 2009 bereits wieder um 3,7 Prozent angewachsen. Insbesondere die Preise für Heizöl zögen wieder deutlich an und lägen aktuell schon wieder über dem Niveau vom Januar 2009. Rund 15 Prozent der gesamten Mietbelastung entfielen heute auf die Heiz- und Warmwasserkosten. Das Heizkostenproblem sei also keineswegs gelöst, sondern werde noch auf lange Sicht ein Problem bleiben.
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