Bereits seit Juni 2006 existiert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Reform der Grundsteuer auseinandersetzt. In einer Kleinen Anfrage hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun den Vorschlag gemacht, im Zuge dieser Reform die Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog herauszunehmen. Ziel soll sein, es dem Mietwohnungsmarkt zu überlassen, ob die Grundsteuer über die Nettokaltmiete auf die Mieter abgewälzt werden kann oder nicht.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab. Ihrer Auffassung nach zählt die Grundsteuer zu den klassischen Betriebskosten, die dem Eigentümer entstehen. Da die Mieter den Grundbesitz nutzten, sei es folgerichtig, wenn das Mietrecht zulasse, dass die Grundsteuer auf sie umgelegt werde. Auch für die Mieter hätte der Vorschlag keine Vorteile. Die Vermieter würden die Grundsteuer in die Miete hineinrechnen, sodass die Mieten insgesamt steigen würden. Die Wohnkostenbelastung würde dadurch an Transparenz verlieren. Nach geltendem Recht könnten die Mieter jedoch die Grundsteuer als Betriebskosten erkennen und diese Kosten überprüfen. Ferner teilt die Bundesregierung mit, sie werde den Vorschlag prüfen, die Kataster mit den Verkaufsfällen von Immobilien für die jeweiligen Regionen zu nutzen, um die Verkehrswerte von Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer näherungsweise zu ermitteln. Ob Investitionen in die Energieeinsparung von Gebäuden bei der Bemessung der Erbschaftsteuerlast künftig berücksichtigt werden, will die Regierung im Zuge der geplanten Erbschaftsteuerreform ebenfalls mit den Ländern klären. Dies gelte auch für die Frage, ob der Energieausweis für Gebäude dafür ein "geeignetes Nachweismittel" sein könne.Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen steht im BBU-Net als PDF-Dokument zur Verfügung. Antwort der Bundesregierung
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1EE82_KlAnfr-1604746
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