Neben der Strompreisbremse wird die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen. Für den Abwehrschirm stellt die Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Zuge einer Übergewinnabschöpfung soll für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Strompreisbremse ein Strom-Basisverbrauch subventioniert werden. Der darüber hinausgehende Verbrauch wird zu aktuellen Marktpreisen abgerechnet.
Bei der Gaspreisbremse sollen die Preise - zumindest für einen Teil des Verbrauchs - auf ein Niveau gebracht werden, welches Privathaushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse entlang dieser Leitlinien wird unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die bereits Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.
Die Eckpunkte des Beschlusses stehen zum Herunterladen in der entsprechenden Sektion unter diesem Artikel.
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