In der mündlichen Verhandlung am 26. April vor dem Bundesverfassungsgericht erklärte das Bundesministerium der Finanzen, dass das Land Berlin keinen Anspruch auf Sanierungshilfen durch den Bund habe.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Frau Dr. Barbara Hendricks, legte den Standpunkt der Bundesregierung "Haushaltsnotlage des Landes Berlin" dar. Danach habe die mündliche Verhandlung nach Auffassung der Bundesregierung keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass im Falle Berlins die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs gegeben seien. Berlin befinde sich schon deshalb nicht in einer extremen Haushaltsnotlage, weil hier die Erfüllung von verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben in keiner Weise beeinträchtigt ist. Berlin müsse lediglich sein deutlich überhöhtes Ausgabenniveau weiter strikt unter Kontrolle halten. Dies sei auch möglich, weil die Zukunftsaussichten für Berlin inzwischen durchaus gut seien. Die Berliner Darstellung seiner bisherigen Eigenanstrengungen sei allerdings irreführend, weil das Land verschweigt, von welch völlig überhöhtem Ausgabenniveau es ausgehe.Das Verfahren habe nach Einschätzung der Bundesregierung über den Fall Berlins hinaus erhebliche Präzedenzwirkung, führte die Staatsekretärin weiter aus. In der mündlichen Verhandlung hätten nahezu alle Länder die Argumentation der Bundesregierung unterstützt. Eine Ausnahme bildeten lediglich Bremen und das Saarland, die selbst bereits Klagen auf neue Sanierungshilfen erhoben haben.