BUNDESRAT VOTIERT FÜR FREIGABE VON RUNDFUNKFREQUENZEN AN MOBILFUNKER

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Der Bundesrat hat am 12.Juni die Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung beschlossen. Damit ist die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, derzeitige Rundfunkfrequenzen im Bereich von 790 MHz bis 862 MHz künftig Mobilfunkunternehmen zur mobilen, breitbandigen Internetversorgung zuzuweisen. Im Vorfeld der Beratungen hatten GdW, Verbraucherverbände und Kabelnetzbetreiber mehrfach vor Störungen des TV-Empfangs gewarnt. Zuletzt hatte sich der GdW direkt an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Der Bundesrat hat diesen Bedenken Rechnung getragen, indem er in einer Entschließung vor der tatsächlichen Frequenzvergabe befriedigende Lösungen der Störproblematiken beim kabelgebundenen und funkgestützten TV- Empfang sowie für die ebenfalls betroffenen drahtlosen Mikrofone fordert.Anlass der Bedenken sind Untersuchungen des Instituts für Rundfunktechnik und der ANGA Verband deutscher Kabelnetzbetreiber im brandenburgischen Wittstock, die erhebliche Beeinträchtigungen des Empfangs von TV-Programmen durch mobiles Internet belegen. Ursache sind hier massive Störungen der Set-Top-Boxen und Fernsehgeräte. Der GdW hatte ferner darauf verwiesen, dass das immense Störungspotenzial für den TV-Empfang auch durch eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragte, theoretische Studie zur Nutzung der "Digitalen Dividende" bestätigt worden sei. Der Begriff Digitale Dividende bezeichnet die Rundfunkfrequenzen, die durch Umstellung auf eine komplett digitale Belegung im terrestrischen Bereich freigeworden sind und künftig für die Internetversorgung der "weißen Flecken" auf dem Land genutzt werden sollen. Die betroffenen Frequenzbereiche sind jedoch in den Kabelnetzen teilweise mit TV-Programmen, Internetdiensten und wohnungswirtschaftlichen Anwendungen belegt.Das Störungspotenzial ist keinesfalls auf ländliche Regionen beschränkt, da die Mobilfunkbetreiber die Frequenzen bundesweit und damit auch in Ballungszentren nutzen dürfen. Selbst Set-Top-Boxen und Fernsehgeräte der neuesten Generation sind nicht vor möglichen Störungen sicher. Dies gilt für alle Empfangsboxen für den Kabel, Satelliten- und terrestrischen Empfang. Dadurch werden die generell bestehenden Unsicherheiten bei der Nutzung digitaler Empfangsgeräte weiter erhöht und dem von der Politik verfolgten Ziel einer zunehmenden Akzeptanz des digitalen Kabelempfangs entgegengewirkt.Zwar haben GdW und Verbraucherverbände ausdrücklich befürwortet, die Internetversorgung ländlicher Regionen auch über Funktechnologien zu beschleunigen. Gleichzeitig, so die gleichlautende Forderung beider Verbände, sollten aber dringend verbindliche Szenarien für eine für den TV-Empfang und die mobile Internetversorgung verträgliche Frequenznutzung festgelegt werden. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass im Störungsfall der Verursacher, also der Mobilfunkbetreiber, und nicht Mieter oder Verbraucher, Wohnungsunternehmen oder Kabelnetzbetreiber haften muss. Der Bundesrat hat durch seine ergänzende Entschließung die Bedenken aufgegriffen und die Bundesregierung und den Gesetzgeber vor der tatsächlichen Frequenzvergabe zum Handeln aufgefordert. Inwiefern dadurch eine für die Medienversorgung in Wohngebäuden tatsächlich befriedigende Lösung gelingt, ist derzeit offen.