BUNDESRAT VERABSCHIEDET ENERGIEPAKET

PDF
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Jnuni 2007 die von Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, initiierten Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs im Energiebereich beschlossen. Sowohl bei der Verbesserung der Bedingungen für den Netzanschluss neuer Kraftwerke als auch bei der Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung wurde damit ein wichtiges Etappenziel genommen. Auch die Novellierung der Energieeinspar-Verordnung hat der Bundesrat mit Änderungen zu dem Kabinettsbeschluss vom 25. April 2007 beschlossen. Wie berichtet wurde, sind einige wesentliche Forderungen der wohnungswirtschaftlichen Verbände berücksichtigt worden. Wir werden hierzu im Einzelnen berichten.Damit hat der Bundesrat deutlich gemacht, dass auch die Bundesländer die vom Bundeskabinett im April beschlossenen Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Energiebereich unterstützen. Nach der Zustimmung des Bundesrates wird die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung der Bundesregierung jetzt kurzfristig in Kraft treten können. Die Verordnung zielt auf längerfristige strukturelle Verbesserungen der Wettbewerbsverhältnisse bei der Stromerzeugung. Sie soll neue Kraftwerksprojekte durch klare Verfahrens- und Kostentragungsregeln erleichtern und insbesondere Projekten neuer Kraftwerksbetreiber zusätzlichen Schub geben.Bis die strukturellen Maßnahmen greifen, sollen befristet die Kartellbehörden das Verbot missbräuchlich überhöhter Strom- und Gaspreise marktbeherrschender Versorgungsunternehmen effektiver durchsetzen können. Das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch, das eine entsprechende neue kartellrechtliche Missbrauchsvorschrift in § 29 GWB vorsieht, wird jetzt dem Bundestag zugeleitet und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der GdW und der BBU hatten den Gesetzentwurf in der Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium im November 2006 ausdrücklich befürwortet..