Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2009 die 6. HOAI-Novelle verabschiedet. Damit kann die Verordnung nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. In seinem Beschluss fordert der Bundesrat jedoch, die HOAI nach ihrem Inkrafttreten nochmals zu modernisieren und redaktionell zu überarbeiten.
Dies betreffe insbesondere eine Modernisierung und Vereinheitlichung der Leistungsbilder, eine Wiederaufnahme der in den Teilen X bis XIII der HOAI in der Fassung vom 1. Januar 1996 geregelten staatlichen Preisvorgaben in den verbindlichen Teil, eine Überprüfung der Honorarstruktur und eine weitere Verschlankung unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der Regeln der Technik. Der Bundesrat erinnerte die Bundesregierung in seinem Beschluss daran, dass die in der Verordnung enthaltenen Leistungsbilder und die damit zusammenhängenden Honorare teilweise nicht mehr den geltenden Regeln der Technik und vorgreiflichem öffentlichem Recht entsprechen und schnellstmöglich nachgearbeitet werden müssen.Aus diesen Gründen bittet die Länderkammer die Bundesregierung, auf Grundlage des von der Bundesregierung angekündigten Gutachtens innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der novellierten HOAI über die Entwicklung sowie über möglicherweise notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der Honorarstruktur, die Leistungsbilder, die Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie die Regelung der Objektüberwachung der HOAI zu berichten.Inhalte der NovellierungDie Neufassung der HOAI sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich auf die Planung. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart werden. Zu mehr Vertragsfreiheit und besseren Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros soll auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze führen. Dabei ist jedoch sicher gestellt, dass die vereinbarten Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht unterschreiten. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau). Die Tafelwerte wurden durchgängig um zehn Prozent angehoben.Der BBU hatte sich bereits seit 2003 mehrfach gegen die Fortführung der staatlichen Preisregelung für Architekten- und Ingenieurleistungen ausgesprochen. Zuletzt hatte der GdW im März 2009 gegenüber dem BMWI klar gestellt, dass die Wohnungswirtschaft aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Erwägungen staatliche Preis- und Honorarvorgaben generell ablehnt. Die Argumente der privaten Auftraggeber wurden jedoch von der Bundesregierung in keiner Weise berücksichtigt. Entwurf der HOAI
Downloads
3F15A_Entwurf_HOAI
PDF
162