Nachdem der Bundestag am 3. Dezember mit den Stimmen von Union und FDP die Hartz IV-Reform verabschiedet hatte, hat der Bundesrat am 17. Dezember dem Bildungspaket und der Regelsatzerhöhung für Hartz IV-Empfänger nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat den Vermittlungsausschuss angerufen.
Nach dem Willen der Koalition sollten ab dem 1. Januar 2011 die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene um 5 Euro auf 364 Euro pro Monat steigen, die Regelsätze für Kinder sollten nicht erhöht werden. Ergänzend war ein Bildungspaket vorgesehen, mit dem den mehr als zwei Millionen Kindern von Hartz IV-Empfängern eine bessere Teilnahme an kulturellen und Bildungsangeboten erleichtert werden sollte. Die Neuregelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte.Entscheidend für das Scheitern der Abstimmung war, dass sich das von einer Koalition aus CDU, FDP und Grünen regierte Saarland wie zuvor bereits angekündigt enthielt, was nach dem Procedere des Bundesrates als Nein-Stimme gewertet wird. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses kann die Reform nun nicht zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Der weitere Verlauf des parlamentarischen Verfahrens bleibt nun abzuwarten.
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