BUNDESRAT STIMMT HEIZKOSTENVERORDNUNG MIT ÄNDERUNGEN ZU

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. September der Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung zugestimmt. Entsprechend des Kabinettsbeschlusses vom Juni 2008 soll in Zukunft das Ergebnis der Ablesung dem Nutzer innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Eine gesonderte Mitteilung ist aber nicht erforderlich, wenn das Ableseergebnis über einen längeren Zeitraum in den Räumen des Nutzers gespeichert ist und vom Nutzer abgerufen werden kann. Zusätzlich hat der Bundesrat Warmwasserzähler in Nutzeinheiten von der Mitteilungspflicht ausgenommen. Ein Vorschlag, den Passus ganz zu streichen, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bereits der Kabinettsbeschluss zur Verordnung sah vor, dass in Gebäuden, in denen die freiliegenden Strangleitungen der Wärmeversorgung überwiegend ungedämmt sind, der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann. Dafür wird in Kürze das VDI 2077 Beiblatt Rohrwärme zur Verfügung stehen. Der Entwurf (Gründruck) ist bereits erschienen. Der Bundesrat hat mit der Formulierungsänderung von "Strangleitungen" in "Leitungen" auch für horizontale Einrohrheizungen (sog. Rietschel-Henneberg-System) die Anwendung der VDI 2077 in der Heizkostenabrechnung freigemacht.Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage wurden mit dem Kabinettsbeschluss um die Kosten der Eichung sowie die Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse erweitert. Der Bundesrat hat ergänzt: "Die Verbrauchsanalyse sollte insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben."Die Berücksichtigung des Warmwassers wurde mit dem Kabinettsbeschluss geändert. Zukünftig hat der Einsatz von Wärmemengenzählern für die auf das warme Wasser entfallende Wärmemenge Vorrang. Nur wenn die Messung der Wärmemenge mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden wäre, kann auf die Berechnung aus der erwärmten Kaltwassermenge und in Ausnahmefällen auf eine pauschale Berücksichtigung mit 32 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche zurückgegriffen werden. Durch den Bundesrat wurde für die Messung mit Wärmemengenzähler eine Übergangsfrist bis 31.12.2013 eingefügt.Der solar erzeugte Anteil an der Warmwasserversorgung sollte laut Kabinettsbeschluss zukünftig berücksichtigt werden. Des Weiteren bestimmte der Kabinettsbeschluss: "Tragen Solaranlagen zur Warmwasserversorgung bei, ist nur der Anteil, der nicht solar erzeugt wird, bei der Aufteilung der Kosten zu berücksichtigen." Beide Vorschriften wurden durch den Bundesrat gestrichen.Dem Bundesratsbeschluss entsprechend ist nach der neuen Heizkostenverordnung (als Ausnahme von der ansonsten vorgeschriebenen verbrauchsabhängigen Verteilung der Wärmekosten) für folgende Gebäude keine Zulassung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle mehr nötig: Gebäude mit überwiegender Wärmeversorgung aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen Gebäude überwiegender Wärmeversorgung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wirdWeitere Änderungen am Kabinettsbeschluss hat der Bundesrat nicht beschlossen. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung der Verordnung über die Heizkostenabrechnung zu prüfen, ob für die Ermittlung der umlagefähigen Kosten bei Nutzung von kleineren Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung als Bestandteil der zentralen Heiz- und Warmwasseranlage in Mehrfamilienhäusern eindeutige Regelungen in der Heizkostenverordnung fehlen.Die Bundesregierung muss den Änderungen des Bundesrates zur Heizkostenverordnung noch zustimmen. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 für Abrechnungszeiträume, die ab diesem Tag beginnen.