Im Rahmen der Beratung des Jahressteuergesetzes 2009 hat der Bundesrat am 19. September der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderung des § 33 Grundsteuergesetz zugestimmt. Demnach soll ein Erlass der Grundsteuer künftig erst ab einer Ertragsminderung von mehr als 50 Prozent möglich sein.
Sowohl im Finanzsausschuss, als auch im Plenum des Bundesrates hatte sich das Land Brandenburg im Interesse einer leistungsfähigen Wohnungswirtschaft für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ausgesprochen. Nach dieser ist ein teilweiser Erlass der Grundsteuer u. a. bei Wohngebäuden möglich, wenn deren Ertrag durch Leerstände um mehr als 20 Prozent gemindert ist.Das Jahressteuergesetz 2009 wird am 25. September in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Wie bereits im Vorfeld der Bundesratsberatung wird der GdW in der voraussichtlich stattfindenden Anhörung die Position der Wohnungswirtschaft geltend machen: "Die geplante Änderung wirkt in der Sache wie eine Streichung, da nur noch eine kaum mehr wahrnehmbare Zahl von Gebäuden diese Voraussetzung erfüllt", kritisiert GdW-Präsident Lutz Freitag. Die Möglichkeit des Grundsteuererlasses bei Wohnungsleerstand nach § 33 Grundsteuergesetz müsse unverändert bestehen, da sonst insbesondere die von strukturellem Leerstand auf schrumpfenden Wohnungsmärkten betroffenen Wohnungsunternehmen mit kaum noch tragbaren zusätzlichen finanziellen Kosten belastet würden.