Der Bundesrat will die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus durch eine Investitionszulage erreichen und lehnt die von der Bundesregierung geplante Sonder-AfA ab (steuerlichen Anreize in Form einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung).
Wie es in der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme (Drucksache Nr. 18/8044) des Bundesrates zum Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus (Drucksache Nr. 18/7736) heißt, habe die direkte Förderung mit einer Investitionszulage den Vorteil, dass die Förderung unmittelbar im Jahr der Fertigstellung wirke und sich die Subvention besser kontrollieren und steuern lasse. Zudem erreiche die Investitionszulage auch solche Haushalte und Unternehmen, die keine Steuern bezahlen würden. In ihrer Gegenäußerung nimmt die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zur Kenntnis und stimmt einzelnen Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Gesetzentwurf zu.
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