BUNDESRAT KRITISIERT IN STELLUNGNAHME DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ DER BUNDESREGIERUNG

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Der Bundesrat hat auf Vorlage des Landes Hamburg beschlossen, das vorgelegte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als zu detailliert und bürokratisch zu rügen. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 16. Juni mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, mit dem die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt werden sollen, beschäftigt. Im Vorfeld der Sitzung wurden mehrere, von verschiedenen Bundesländern gestellte Anträge zur Korrektur des Gesetzes erörtert. Maßgeblich war dabei der Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg vom 13. Juni 2006 (Bundesratdrucksache 329/2/06), in dem ein Vorschlag zur Stellungnahme des Bundesrates unterbreitet wurde. Im Wesentlichen wurde in ihm kritisiert, dass der vorgelegte Gesetzesvorschlag überflüssige Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben schaffe, die nicht zwingend durch die zugrunde liegenden europäischen Richtlinien vorgegeben seien. Der Bundesrat fordert, das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot auf das europarechtlich notwendige Maß sowie auf Massengeschäfte zu beschränken. Dabei soll insbesondere ausgeschlossen werden, dass ein umfassendes Diskriminierungsverbot auch den Abschluss privater Mietverträge erfasst. Darüber hinaus seien folgende Änderungen erforderlich: Das zusätzliche Klagerecht des Betriebsrates oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft soll gestrichen werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Klage gegen den Willen des Betroffenen erhoben werden soll. Schadensersatzansprüche sollen auf Vermögensschäden beschränkt werden. Die Höhe des Anspruchs und die Dauer des Zeitraums, für den Ersatz verlangt werden kann, soll gesetzlich geregelt werden. Die Beweislastregelung, die eine Beweislastumkehr derzeit enthält, soll konkreter gefasst werden. Bisher soll lediglich die Glaubhaftmachung von Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen, ausreichend sein. Wenn die Benachteiligung in einer Kündigung liegt, sollen ausschließlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung finden. Die Möglichkeit der Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände als Bevollmächtigte des Betroffenen soll gestrichen werden.Die Bundesregierung hat nunmehr Gelegenheit, sich ihrerseits zur der Stellungnahme des Bundesrates zu äußern. Am 20. Juni steht die erste Lesung des Gesetzes auf der Tagesordnung des Bundestages. Vorgesehen ist, dass die zweite und dritte Lesung bereits am 30. Juni erfolgen sollen. Der Bundesrat soll danach abschließend in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli das Gesetz behandeln. Sollte den Änderungsvorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt werden, kann dieser lediglich Einspruch erheben und das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen. Die Entwicklung bleibt insofern abzuwarten und wird weiter Gegenstand der Berichterstattung des BBU sein. Die Stellungnahme des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 329/2/06) steht als PDF-Datei im Online-Angebot des BBU zum Abruf bereit. Dazu wird das PDF-PlugIn benötigt. Stellungnahme des Bundesrates

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