Der Bundesrat hält die für 2008 vorgesehene Summe, mit der sich der Bund an den Wohn- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger beteiligen will, für zu gering. In einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heißt es, der Bund stelle rund 3,9 Milliarden Euro der Gesamtkosten bereit.
Diese Summe entspreche einem prozentualen Anteil von 29,2 Prozent an den Gesamtkosten. Dem Entwurf zufolge beliefen sich die im nächsten Jahr zu erwartenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auf 13,4 Milliarden Euro. Damit müssten Städte und Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen. Im Vergleich zum Vorjahr würde sich der Bundesanteil um rund 400 Millionen Euro verringern. Der Bund begründe die Kürzung mit einem bundesweiten Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 3,7 Prozent. Dem Bundesrat zufolge werde dabei aber außer Acht gelassen, dass die tatsächlichen Kosten gestiegen seien. Grund dafür sei, dass seit dem 1. Juli 2006 Personen unter 25 Jahren nur noch im Ausnahmefall in eine eigene Wohnungen ziehen dürften, also die Kosten in den bestehenden Bedarfsgemeinschaften stiegen.