Am 23. Mai wird im Bundesrat über die vom Bundestag verabschiedete Wohngeldnovelle entschieden. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist gegen die Empfehlung des Finanzausschusses, die Heizkostenkomponente zu streichen.
Im Rahmen der Leistungsverbesserungen ist u. a. auch die Einführung einer Heizkostenkomponente vorgesehen, wonach die Heizkosten beim Wohngeld künftig mit einem pauschalen Betrag von 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt werden sollen. Wie der GdW informiert, habe im Ergebnis der Beratungen der Ausschüsse des Bundesrats zwar der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung dem Plenum des Bundesrats empfohlen, der Wohngeldnovelle am 23. Mai 2008 zuzustimmen. Der Finanzausschuss sowie auch der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hätten jedoch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Rahmen der Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Insbesondere soll die Heizkostenkomponente wieder gestrichen werden. Dies werde damit begründet, dass der angestrebte Ausgleich für die gestiegenen Wohnkosten bereits durch die Anhebung des durchschnittlichen Wohngeldes um etwa 15 Prozent erreicht würde. Eine darüber hinausgehende Erhöhung sei auch unter Berücksichtigung der übermäßigen Belastung der öffentlichen Haushalte nicht gerechtfertigt. Der GdW spricht sich gegen die vorgeschlagene Streichung aus.Das Rundschreiben des GdW und die Empfehlungen der Ausschüsse stehen im BBU-Internet zum Download zur Verfügung. Rundschreiben des GdW Empfehlungen der Ausschüsse
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366DA_GdW_RS_Gremien_BR_Empfehlungen_Aussch%C3%BCsse_200508
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366DE_BR_Drucksache_284-1-08_Empfehlungen-Aussch%C3%BCsse
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