BUNDESRAT BILLIGT NEUE KÜNDIGUNGSFRISTEN BEI ALTMIETVERTRÄGEN

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Ab 1. Juni 2005 gelten einheitliche Kündigungsfristen von drei Monaten für die Mieter. Auch Altverträge sind von dem Gesetz umfasst. In den BBU-Medien war zuletzt über das Gesetzgebungsverfahren über die Einführung der kurzen Kündi-gungsfristen auch für sog. Altmietverträge berichtet worden. Das Gesetzgebungsvorhaben ist nunmehr auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Nach dem Gesetz gilt künftig die kurze dreimonatige Frist für Kündigung durch den Mieter grundsätzlich auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 gelten Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Das Gesetz soll zum 1. Juni 2005 in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten, wie in der Praxis mit der Auslegung des Gesetzes umgegangen wird.