Auf Empfehlung des Bundestages hat der Bundesrat erwartungsgemäß am 8. Juli 2005 der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zugestimmt. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die noch zu novellierende Energieeinsparverordnung geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden notwendig ist.
„Wir begrüßen die eindeutige 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie in der Gesetzesnovellierung. Sie schafft aus wohnungswirtschaftlicher Sicht eine akzeptable Basis für die anstehende Novellierung der Energieeinsparverordnung und die damit verbundene konkrete Ausgestaltung von Energieausweisen“, resümierte Siegfried Rehberg, GdW-/BBU-Referent den Beschluss des Bundesrates. Denn wie der BBU bereits berichtete, hält das geänderte Gesetz fest, dass Energieausweise lediglich der Information dienen und dass begleitende Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz kostengünstig und wirtschaftlich vertretbar für die Wohnungsunternehmen sein müssen. Weitere wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft, die das neue Gesetz berücksichtigt: Energieausweise im Gebäudebestand können sowohl auf Bedarfs- als auch auf Verbrauchsgrundlage erstellt werden. Zudem wurde die Höhe der Bußgelder im Sanktionsfall vermindert.Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung ist Ende 3. bzw. Anfang 4. Quartals dieses Jahres zu rechnen. Dann werden die Details der EU-Richtlinie in nationales Recht festgeschrieben.