Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Richtlinie für das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit in Kraft gesetzt.
Durch die Gewährung von Zuwendungen gefördert werden durch das Programm "sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben". Empfänger können Arbeitgeber sein, die Arbeitsplätze nach Maßgabe dieser Richtlinie schaffen, insbesondere Gemeinden, Städte oder Kreise. Im Einvernehmen mit den Arbeitgebern Gemeinde, Städte oder Kreise können auch andere Arbeitgeber gefördert werden. Die Arbeitsplätze müssen für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne der Vorschriften der §§ 261 oder 270 a des dritten Buches Sozialgesetzbuch in diesen Regionen geschaffen werden.Nach der Beschreibung der Fördervoraussetzungen kommen Wohnungsunternehmen als direkte Antragsteller nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse nicht in Frage. Denkbar ist jedoch, dass unsere Wohnungsunternehmen mittelbar über die Partnerschaft bzw. Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen davon profitieren können.Der Verfahrensablauf und die Antragsformulare werden durch das Bundesverwaltungsamt unter www.kommunal-kombi.bund.de ins Netz gestellt. Außerdem wird unter der 022899-3585700 eine Hotline eingerichtet.