Offizielles Ziel der Versteigerung ist die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung. So sieht die Entscheidung vor, dass die bestehenden Netzbetreiber jeweils eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % der Haushalte bundesweit sicherstellen. Dabei sind Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor zu erreichen. Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde zur Verfügung gestellt werden. Auch ist die Versorgung mit mobilem Breitband entlang der Bundesautobahnen und der ICE-Strecken sicherzustellen. Neueinsteiger unterliegen diesen Auflagen nicht.
Einseitige Bevorzugung der Interessen der Mobilfunkanbieter
Die Entscheidung der Präsidentenkammer erging zwar nach umfangreicher Konsultation der betroffenen Branchen, folgt jedoch einseitig den Interessen der Mobilfunkanbieter. Diese werden die Frequenzen wie schon nach der letzten Auktion frühestmöglich für Angebote in breitbandig schon jetzt gut versorgten Ballungsräumen nutzen, weil dort die Gewinnmargen deutlich höher liegen. Ohnehin sind eine flächendeckende und nachhaltige Breitbandversorgung in ländlichen Regionen kaum geeignet. Es ist eine Übergangslösung. Langfristig müssen wie in Ballungsräumen Lichtwellenleitungen bzw. Glasfasernetze verlegt werden. Diese werden bereits schon für die Anbindung der Funkmasten benötigt.
Insbesondere werden bei der Vergabe die Interessen der TV-Sender, Kabelnetzbetreiber, Wohnungsunternehmen und Nutzer von Veranstaltungstechnik weitgehend unberücksichtigt gelassen.
Erhöhtes Störpotenzial beim TV-Empfang
Da die Belegung der Kabelnetze in den Wohngebäuden bis zu einer Frequenz von 862 MHz erfolgt, erhöht sich das Störpotenzial beim TV-Empfang in den Wohnungen. Allerdings ist die Zahl der Störungsfälle trotz jetzt schon bestehender Überlappungen von Mobilfunk und Rundfunk deutlicher geringer als von technischen Experten erwartet ausgefallen. Es bleibt zu hoffen, dass dies so bleibt.
Problematischer sieht es beim terrestrischen Fernsehen DVB-T aus. Die Frequenzen im 700 Megahertz-Bereich sollen ab 2017 schrittweise für mobiles Breitband genutzt werden, sind aber für die terrestrische Verbreitung weiterhin dringend notwendig. Abhilfe soll die geplante Umstellung der terrestrischen Rundfunkausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 schaffen, der weniger Frequenzen beansprucht. Das Problem: Alle derzeitigen Empfangsgeräte sind für den neuen Nachfolgestandard unbrauchbar und neue noch nicht verfügbar. Dies gilt auch für TV-Geräte im Hochpreissegment. Da ist es noch ein schwacher Trost, dass DVB-T2 auch hochauflösende TV-Programme (HDTV) übertragen kann. Ein nutzerfreundlicher Umstieg auf DVB-T2, der erst frühestens 2016 beginnt, setzt damit eine ausreichend lange Simulcast-Phase voraus. Nach dem Digitalisierungsbericht 2014 wird DVB-T von rund 7,4 Millionen Haushalten genutzt, die bestehende Empfangsgeräte erneuern oder zumindest ergänzen müssen.
Verschlüsselung terrestrischen Fernsehens?
Noch eine weitere Entwicklung könnte das terrestrische Fernsehen ausbremsen. Private Anbieter denken zunehmend über eine künftige Verschlüsselung ihrer terrestrisch ausgestrahlten digitalen TV-Programme nach. Dies könnte die Akzeptanz und die Bereitschaft der Nutzer, auf neue Hardware zu setzen, noch einmal drastisch vermindern. Ein vor mehreren Jahren in Baden-Württemberg gestartetes DVB-T-Pilotprojekt mit verschlüsselten Programmen und neuer Hardware ist grandios gescheitert und still beendet worden.
Die Interessen der Nutzer von drahtloser Mikrofontechnik für Veranstaltungen wurden teilweise berücksichtigt. Zwar müssen auch sie häufig neue Technik anschaffen, können aber bisherige Frequenzen sowie zusätzlich weitere Frequenzen in den Bereichen um 800 MHz, 1800 MHz sowie in dem neu erschlossenen Frequenzbereich 1492 – 1518 MHz zumindest mitnutzen.
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