Die Bundesnetzagentur hat am 15.Dezember 2006 die Versteigerung der Frequenzen im 3,5 GHz-Bereich für den breitbandigen drahtlosen Netzzugang, Broadband Wireless Access (BWA), abgeschlossen. Das Gesamtergebnis lag nach Mitteilung der Agentur bei 56 Millionen Euro. In jeder Region der Bundesrepublik Deutschland hätten drei Unternehmen den Zuschlag erhalten. In den Regionen Oberpfalz sowie Ober- und Niederbayern seien es vier Unternehmen.
"Mit drei bundesweiten neuen Anbietern von funkgestützten Breitbanddiensten wird diese Versorgung in der Fläche Deutschlands deutlich verbessert werden können. Die Chance, jetzt Kunden insbesondere in den Regionen zu gewinnen, die keine Festnetzbreitbandversorgung haben, sollten die erfolgreichen Bieter rasch nutzen", sagte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.Folgende Bieter haben den Zuschlag für die zu vergebenden vier Frequenzpakete erhalten: Die Luxemburger Clearwire Europe S.á.r.l. erhielt den Zuschlag für das bundesweite Frequenzpaket A, die Inquam Broadband GmbH für das Frequenzpaket B für alle 28 Regionen. Die Deutsche Breitbanddienste GmbH ersteigerte das Frequenzpaket C in allen Regionen mit Ausnahme der Region 14 (Saarland/Rheinland-Pfalz). Dort erwarb sie das Frequenzpaket D. Die Televersa Online GmbH erhielt den Zuschlag für das Frequenzpaket D in den Regionen 25 (Oberpfalz) und 28 (Niederbayern). Die italienische MGM Productions Group S.R.L. erhielt den Zuschlag für das Frequenzpaket D in der Region 27 (Oberbayern).Kurth appellierte an die Städte und Landkreise, die sich in der Vergangenheit über eine mangelhafte Breitbandversorgung beklagt hatten, auf die neuen Anbieter zuzugehen und deren Investitionspläne, z. B. bei der Standortsuche für Antennen, aktiv zu unterstützen.Der GdW hat bereits erste Gespräche mit Funknetzbetreibern aufgenommen. Dabei geht es zum einen um die Bedingungen für die Vermietung von Antennenstandorten und zum anderen um Fragen der Internetversorgung für die Kunden der Wohnungsunternehmen. Eine Internetanbindung über Funk ist für die Wohnungsunternehmen besonders dann eine mögliche Alternative, wenn eine Versorgung über das TV-Breitbandkabel technisch oder vertraglich nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Dies kann zum Beispiel bei noch nicht aufgerüsteten Kabelnetzen der Fall sein.