BUNDESKARTELLAMT VERÖFFENTLICHT BUNDESWEITEN GASPREISVERGLEICH FÜR HAUSHALTSKUNDEN

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Das Bundeskartellamt hat in Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden der Länder am 4. Januar erstmals die Gaspreise für Haushaltskunden von 739 Gasversorgern in ganz Deutschland veröffentlicht. Der Gaspreisvergleich mit den Tarifen für das Gaswirtschaftsjahr 2006/2007 ist unter www.bundeskartellamt.de in der Rubrik Aktuelles/Presse (Pressemitteilungen 2007) abrufbar. "Im Gasbereich kommt der Wettbewerb trotz der Liberalisierung nur schleppend in Gang. Angesichts hoher Preise kommt der Prüfung der Gaspreise durch die Kartellbehörden, insbesondere der Frage, ob Gasversorger die marktbeherrschende Stellung in ihrem Versorgungsgebiet bei der Preissetzung missbräuchlich ausnutzen, für Wirtschaft und Verbraucher erhebliche Bedeutung zu. Die Veröffentlichung der Gaspreise für Haushaltskunden soll mehr Transparenz schaffen und so den Wettbewerb fördern." Kommentierte Kartellamtspräsident Ulf Böge die Veröffentlichung.Die Kartellbehörden des Bundes und der Länder haben in 2006 eine Reihe von Gaspreismissbrauchsverfahren auf einer abgestimmten Datenbasis durchgeführt. Da nun ein bundesweiter Vergleich der Gasversorger auch über die Landesgrenzen hinweg vorgenommen und die Preise an besonders effizienten und strukturell vergleichbaren Gasversorgern gemessen werden können, soll die Preismissbrauchsaufsicht der Kartellbehörden nun noch effektiver werden.Die nun vorliegende Gaspreiserhebung wurde von allen Kartellbehörden einheitlich zum 15.11.2006 vorgenommen. Die Veröffentlichung des Bundeskartellamts mit einer bundesweiten Übersicht bezieht sich auf die Abnahmemengen für Wohnungen mit Gastherme (7.000 kWh/a), Einfamilienhäuser (20.000 kWh/a), freistehende Einfamilienhäuser (35.000 kWh/a) und Sechsfamilienhäuser (90.000 kWh/a). Die noch fehlenden Angaben von ca. 20 Unternehmen (in den zum Download bereitstehenden PDF-Dokumenten gelb markiert) werden veröffentlicht, sobald die Daten aus den Ländern vorliegen. Ergänzende "Hinweise zum bundesweiten Gaspreisvergleich" enthalten wichtige Informationen zu den veröffentlichten Tarifen. Daneben gibt es eine gesonderte Liste, die ausschließlich die Unternehmen enthält, für die das Bundeskartellamt zuständig ist.