Das Bundeskartellamt toleriert eine bis zum 30. Juni 2009 befristete Zusammenarbeit der Pay-TV Anbieter arena und Premiere bei der Nutzung der Fernsehübertragungsrechte für die Fußball Bundesliga. Wie die Behörde dazu mitteilt, sieht das von den Unternehmen vorgelegte Modell vor, dass arena die Ende 2005 erworbenen Übertragungsrechte für drei Spielzeiten der Fußball-Bundesliga für die restlichen zwei Spielzeiten auf Premiere übertrage (Sublizenz). arena erhalte im Gegenzug für die dann von Premiere produzierten Bundesligasendungen eine Rücklizenz für Kabel und Satellit-Direktkunden, auch Direct to Home (DTH) genannt.
Im Kabelgebiet in Nordrhein-Westfalen und Hessen werden künftig sowohl Unity Media als auch Premiere – im Wege der Durchleitung – die Bundesliga im Wettbewerb zueinander vertreiben. Daneben wird jeder Anbieter seine eigenen Pay-TV-Programme vermarkten. Somit wird es für Kabelkunden in Nordrhein-Westfalen und Hessen sowohl für die Bundesliga als auch für weitere Programmpakete eigenständige Pay-TV-Angebote von arena und Premiere geben. Im Bereich DTH Satellit werden beide Satellitenplattformen bestehen bleiben. Sowohl arena als auch Premiere werden das Bundesliga-Programm und ihre jeweils eigenen Programme im Wettbewerb zueinander über DTH Satellit vermarkten. Anders als die ursprünglich vorgesehene Kooperation, die für arena nur einen geringen Anreiz zu Preis- und Qualitätswettbewerb im Verhältnis zu Premiere biete, sei Wettbewerb nach den nunmehr vereinbarten Regelungen möglich und wahrscheinlich, argumentiert das Kartellamt.arena und die hinter ihr stehenden Investoren hatten Anfang 2007 eine weitgehende Kooperation mit ihrem Wettbewerber Premiere vereinbart. Dieses von der Wettbewerbsbehörde sogenannte "Alpha Agreement" hätte zu einer langfristig angelegten Marktaufteilung geführt: arena bzw. ihr Mutterunternehmen Unity Media hätten in den Kabelgebieten Nordrhein-Westfalen (vormals ish) und Hessen (vormals iesy) die Bundesliga exklusiv vermarktet, während Premiere in den übrigen Kabelgebieten den Vertrieb übernommen hätte. Außerdem hätte Premiere die Bundesliga exklusiv an DTH Satellitenkunden bundesweit vermarktet. Neben dieser Marktaufteilung enthielt das "Alpha Agreement" eine Vielzahl weiterer Regelungen, die insgesamt zu einer weitgehenden Ausschaltung des Preis- und Qualitätswettbewerbs geführt hätten, so das Kartellamt.Das Bundeskartellamt hatte den Unternehmen, unmittelbar nachdem es Kenntnis von der Vereinbarung erlangt hatte, eine Untersagung dieses Kartells angedroht. In der Folgezeit haben die Unternehmen in bilateralen Gesprächen nach einer kartellrechtskonformen Lösung gesucht. Die Ergebnisse ihrer langwierigen Verhandlungen haben sie anschließend dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorgelegt. Die jetzt freigegebene Sublizenzierung eines für den Pay-TV-Markt bedeutsamen Exklusivrechtes, wie der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga, an einen Wettbewerber kann nach Auffassung des Kartellamts zwar grundsätzlich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass arena ohne die Kooperation die Bundesligarechte aufgrund der Verluste nicht weiter allein hätte vermarkten können. Eine Untersagung der Kooperation würde mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den gegebenen Bedingungen – die neue Spielzeit beginnt am 10. August 2007 – zu einer Rückgabe der Lizenz an die Deutsche Fußball Liga (DFL) führen, begründet das Kartellamt seine Entscheidung. Für eine kurzfristig erforderliche Übernahme der Lizenz für die Restlaufzeit komme nur Premiere infrage. Die DFL habe bereits erklärt, dass in einem solchen Fall allein Premiere für den Erwerb der Rechte in Betracht komme. Unter diesen Umständen erscheint dem Bundeskartellamt die auf die laufende Rechtezeit, also die Spielzeiten 2007/08 und 2008/09, begrenzte Kooperation akzeptabel. Die zeitliche Begrenzung sowie die weiteren Regelungen verhinderten eine Abschottung des Marktes und erhielten die Möglichkeit für Wettbewerb bei der anstehenden Vergabe der Bundesligarechte für die Spielzeiten ab 2009/10. Da die Beteiligung von arena an Premiere – ohne Stimmrechte für arena – spätestens bis Ende der Spielzeit 2008/09 abgebaut werde, bestünden auch insoweit keine kartell- oder fusionsrechtlichen Bedenken. Durch den Wegfall der Verflechtung werde gewährleistet, dass die Unternehmen unabhängig im Markt agieren könnten.Unklar sind derzeit die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Satellitenbetreiber Eutelsat. Dieser hatte vor Beginn der laufenden Bundesligasaison einen Vertrag mit arena geschlossen, der Kabelnetzbetreibern und Wohnungsunternehmen mit eigenen Satellitenkopfstationen über ein Wiederverkäufermodell die Einspeisung des Fußball-Produktes von arena ermöglicht. Eutelsat war hierbei von einem Exklusivrecht ausgegangen, das in der Praxis seitens Premiere jedoch schon seit Monaten unterlaufen wird.