BUNDESKARTELLAMT: MISSBRAUCHSVERFAHREN GEGEN HEIZSTROMVERSORGER ERFOLGREICH

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Das Bundeskartellamt hat die Stromversorger von Nachtstromspeicherheizungen ins Visier genommen. Es zeigt sich, dass überall dort, wo Monopole bestehen, ein Preismissbrauch nicht ausgeschlossen ist. Der BBU empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, zu prüfen, ob eigene Wohnungsbestände von der Entscheidung betroffen sind. Die im Herbst 2009 eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen 17 Heizstromversorger wurden durch das Bundeskartellamt erfolgreich abgeschlossen. Das Bundeskartellamt hat insgesamt 18 Heizstromversorger und sieben preisgünstige Vergleichsunternehmen hinsichtlich Erlös- und Kostensituation in den Jahren 2007 bis 2009 aufgrund vorliegender Verdachtsmomente untersucht.Die Analyse des Bundeskartellamts zeigte, dass im Bereich der Heizstromversorgung vier Unternehmen vergleichsweise moderate Margen erwirtschaften und dass sich sieben Unternehmen – auch nach den Effizienzmaßstäben des Bundeskartellamts – in der Kostenunterdeckung befinden. Die als Ergebnis der Untersuchung vergleichsweise teuren 13 Versorger haben sich zu finanziellen Kompensationen der Kunden verpflichtet. Dies wird entweder durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen oder durch die Nichtvornahme von kostenseitig auch auf Grund der steigenden EEG-Kosten gebotenen Preiserhöhungen erfolgen.Um ein marktgerechtes Agieren anderer Anbieter zuzulassen, haben alle Unternehmen zugesagt, folgende marktöffnende Maßnahmen durch den Netzbetreiber umzusetzen: transparente Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet; Ermittlung temperaturabhängiger Lastprofile durch den Netzbetreiber; transparente Veröffentlichung der Lastprofile im InternetFolgende Unternehmen kompensieren gegebene Erlösüberhöhungen aus den Jahren 2007 bis 2009 durch Nichtvornahme bzw. Verschiebung von kostenseitig gebotenen Preiserhöhungen: E.ON Mitte Vertrieb GmbH E.ON Thüringer Energie AG E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH EWE Aktiengesellschaft WEMAG AG NEW Energie GmbH MVV Energie AGFolgende Unternehmen kompensieren gegebene Erlösüberhöhungen aus den Jahren 2007 bis 2009 durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen: enviaM Mitteldeutsche Energie AG EWR AG Pfalzwerke AG RWE Vertrieb AG, ehemals RWE Rhein-Ruhr AG Süwag Energie AG Überlandwerk Fulda AG (ÜWAG)Folgende Unternehmen erwirtschafteten in den Jahren 2007 bis 2009 moderate Erlöse, so dass das gegen sie angestrengte Verfahren eingestellt wurde: Stadtwerke Gießen AG Mainova AG RWE Vertrieb, ehemals Westfalen Weser Ems AG E.ON edis Vertrieb GmbHWeiterführende  Informationen zum Verfahren und die Übersicht zu allen am Verfahren beteiligten Unternehmen finden sie unter www.bundeskartellamt.de im Bereich Presse 2010 (Pressemeldung 29.09.2010).

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 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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