BUNDESKARTELLAMT LEITET GEGEN RUND 35 UNTERNEHMEN MISSBRAUCHSVERFAHREN WEGEN ÜBERHÖHTER GASPREISE EIN

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Das Bundeskartellamt hat auf Basis des neuen § 29 GWB Missbrauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorger wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Wie das Bundeskartellamt in einer Pressemeldung mitteilt, hat eine vorangegangene bundesweite Untersuchung der Gaspreise aller in diesem Geschäftsfeld etablierten Gasversorger gezeigt, dass teilweise erhebliche Abweichungen von 25 bis 45 Prozent und mehr zwischen den Unternehmen bestehen. Betroffen seien Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind.Für Kartellamtspräsident Heitzer lässt das Untersuchungsergebnis nur den Schluss zu, dass die Wettbewerbsintensität im Bereich der Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden mit Gas immer noch erschreckend gering sei: "Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten. Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert. Die Welle von Gaspreiserhöhungen werden wir auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen."Das Bundeskartellamt habe bei dem Vergleich derjenigen Gaspreise, die die Endverbraucher zahlen, die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Dies eröffne eine wesentlich präzisere Beurteilungsgrundlage und werde voraussichtlich kaum Raum für die betroffenen Unternehmen lassen, sich durch Besonderheiten in ihrem Liefergebiet zu rechtfertigen. Steuern und Abgaben machten durchschnittlich einen Anteil von 29 Prozent an dem Bruttopreis aus, die von den Regulierungsbehörden geprüften und genehmigten Netzentgelte 16 Prozent. Die vom Bundeskartellamt untersuchten Preisbestandteile machen daher gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den der Bürger auf seiner Rechnung sieht und die auf den bekannten Internetportalen verglichen werden.Von den Verfahren konkret betroffen sei der Markt für die Belieferung von Standardlastprofilkunden, d. h. nicht leistungsgemessenen Haushalts- und Gewerbekunden, mit Erdgas. Der Erdgasabsatz in Deutschland an Haushalt und Gewerbe habe im Jahr 2006 rund 480 Milliarden kWh betragen; die Gasversorger erzielten mit der Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden einen Umsatz in Höhe von 17,28 Milliarden Euro. Die Missbrauchsverfahren gegen die betroffenen Unternehmen beträfen mit ca. vier Millionen. Kunden und einem Absatzvolumen von geschätzt ca. 100 Milliarden kWh knapp 20 Prozent des Marktes. Von den ca. 770 Gasversorgungsunternehmen in Deutschland fallen nur knapp 30 Unternehmen mit bundeslandübergreifender Grundversorgung originär in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der jeweiligen Landeskartellbehörde. Einige Landeskartellbehörden haben bereits Verfahren eingeleitet. Zudem haben viele Landeskartellbehörden auf Antrag des Bundeskartellamtes einige Gasversorger mit hohen Gaspreisen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an das Bundeskartellamt abgegeben bzw. beabsichtigen, dies zu tun. Weitere Verfahren werden daher möglicherweise folgen, so das Bundeskartellamt.