Ohne Anhörung der Wohnungswirtschaft hat das Bundeskabinett im Schnellschuss die sechste Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) am 29. April verabschiedet. Damit soll der Status der HOAI auch zukünftig als verbindliche staatliche Preisvorgabe erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen pauschal um zehn Prozent angehoben werden. Die letzte Novellierung der HOAI liegt 14 Jahre zurück.
Insbesondere der BBU hatte sich bereits seit 2003 mehrfach gegen die Fortführung der staatlichen Preisregelung für Architekten- und Ingenieurleistungen ausgesprochen. Diese Auffassung bestätigte der BBU nochmals im Februar 2009. Zuletzt hatte der GdW im März 2009 gegenüber dem BMWI klar gestellt, dass die Wohnungswirtschaft aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Erwägungen staatliche Preis- und Honorarvorgaben generell ablehnt. Die Argumente der privaten Auftraggeber wurden jedoch von der Bundesregierung in keiner Weise berücksichtigt.Wesentliche Änderungen gem. Beschluss des Bundeskabinetts: Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit soll der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen werden. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und es sollen Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen werden. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die forensische Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen der HOAI bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten und sollen unerfahrenen Planern und Auftragnehmern ein Orientierungsgeländer bieten. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze soll mehr Vertragsfreiheit ermöglicht werden. Gleichzeitig entstehen nach Auffassung der Bundesregierung mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um zehn Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro. Über die Mehrkosten für die private Wirtschaft sind keine Aussagen getroffen. Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).Mit der Novelle will die Bundesregierung den Prüfauftrag des Bundesrates, der bereits 1996 eine Neugestaltung der HOAI gefordert hatte, sowie Ziele der Koalitionsvereinbarung umsetzen. Die Verordnung wurde vom Kabinett an den Bundesrat geleitet, der ihr noch vor der Sommerpause zustimmen soll.