Nachdem die Ministerrunde Ende März eine Grundgesetzänderung zur Reform der JobCenter beschlossen hatte, hat das Bundeskabinett am 21. April einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die die organisatorischen Einzelheiten für die zukünftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen regelt. Damit wurde nach monatelangen Diskussionen die vom Bundesverfassungsgericht bereits 2007 angemahnte Reform der JobCenter auf den Weg gebracht.
Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll auch künftig aus einer Hand erfolgen. Da das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als verfassungswidrig bezeichnet hatte, ist hierfür Änderung des Grundgesetztes notwendig. Sie soll in Form der Ergänzung eines neuen Artikels 91e erfolgen, durch den die Arbeitsvermittlung eine verfassungsrechtlich abgesicherte, dauerhafte und stabile Organisationsstruktur erhalten soll. Die verfassungsrechtliche Trennung der staatlichen Ebenen und Verantwortungen bleibt dabei gewahrt. Daneben sind weitere einfachgesetzliche Schritte notwendig, die das Bundeskabinett am 21. April beschlossen hat. Dabei geht es u.a. um die interne Organisation der Jobcenter, die Abstimmungswege zwischen Bund, Ländern und Kommunen, Aufsichts- und Finanzierungsfragen sowie um das Auswahlverfahren für die Optionskommunen. Kern der PläneDie rund 6,8 Millionen Hartz IV-Empfänger werden auch weiterhin von Agentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betreut. Die derzeit 345 JobCenter sollen als Regel-Institution der ALG II-Betreuung für 75 Prozent der Empfänger zuständig sein. Die Zahl der umstrittenen Optionskommunen – in denen die Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose komplett in der Hand der Kommunen liegt – soll von heute 69 auf maximal 110 erhöht werden. Damit würde ein Viertel der ALG II-Empfänger von Optionkommunen betreut.Die Pläne der Bundesregierung sehen ferner vor, die Vermittlung von Jobsuchenden unter 25 Jahre zu beschleunigen. Sie sollen künftig innerhalb von sechs Wochen ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot bekommen. Lehnen sie dieses ab, sollen ihre Bezüge gekürzt werden. Die Zahl der Kunden pro Arbeitsvermittler soll von 83 auf 75 gesenkt werden. Auch für ältere Arbeitslose und Alleinerziehende sollen die Vermittlungsbemühungen intensiviert werden.Der neue Grundgesetzartikel 91e soll wie folgt lauten:"(1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.(2) Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. Die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind.(3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf."Das Gesetz zur Reform der JobCenter wird nun in den Bundestag eingebracht und soll von vor der Sommerpause am 9. Juli im Bundesrat geschlossen werden. Dabei sind für die Änderungen des Grundgesetztes jeweils Zweidrittelmehrheiten notwendig. Wird dieser Zeitplan eingehalten, könnte die Reform im Januar 2011 in Kraft treten.
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