Am 14. März hat das Kabinett den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet. Mit ihr sollen international wettbewerbsfähige Steuersätze für Unternehmen am Standort Deutschland, die Einschränkung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu Lasten der deutschen Steuerzahler sowie eine Gesamtentlastung von 5 Mrd. Euro erreicht werden.
Bundesminister Glos: "Bei der Unternehmensteuerreform ging es insbesondere auch um die Entlastung der Personenunternehmen und damit des Mittelstandes. Schließlich sollen alle Unternehmen, die in besonderer Weise Werte und Beschäftigung in Deutschland schaffen, von der Reform profitieren. Dies ist uns mit der Begünstigung einbehaltener Gewinne gelungen. Für kleinere Personenunternehmen wird es mit dem Investitionsabzugsbetrag ganz unabhängig von Gewinnentnahmen zusätzliche Investitionsanreize geben."Glos machte deutlich, dass er den Kreis der vom Investitionsabzugsbetrag profitierenden mittelständischen Unternehmen gern noch etwas ausgeweitet hätte, um die Balance zwischen Entlastung und Gegenfinanzierung auch im Bereich des kleinen Mittelstandes sicherzustellen. Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens sollen deshalb entsprechende Maßnahmen geprüft werden.Unterdessen hat der GdW seine Kritik an der geplanten Unternehmensteuerreform bekräftigt. Für die Immobilienbranche führe die geplante Einbeziehung der Fremdkapitalzinsen in die steuerliche Bemessungsgrundlage zu einer gravierenden Mehrbelastung und verschlechtere ihre Investitions- und Finanzierungsbedingungen massiv, erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Für Immobilienunternehmen bestehe zur umfangreichen Fremdfinanzierung ihrer Investitionen keine Alternative, ebenso wenig werde diese zur Steuergestaltung missbraucht. "Bislang ist durch die so genannte Escape-Klausel aber nicht sicher gestellt, dass Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die ihre Gewinne ordnungsgemäß in Deutschland versteuern, von der Zinsschranke ausgenommen sind", erklärte Freitag. Immobilienunternehmen würden damit Opfer einer Regelung, die eigentlich internationale Konzerne daran hindern soll, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. In Verbindung damit müssten die Bestimmungen zur so genannten schädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung so verändert werden, dass Unternehmen insbesondere durch kommunalverbürgte Darlehen oder öffentliche Wohnungsbauförderungsmittel nicht unter die Zinsschranke fielen.