Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung u.a. die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle) beschlossen. Damit soll für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt gesorgt werden.
Ziel der bis 2012 befristeten Vorschrift sei es, die bestehende Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden zu schärfen, bis neue Kraftwerke gebaut seien und neue Anbieter in den Markt gekommen seien. Die Kartellbehörden sollten in die Lage versetzt werden, Missbräuche im Energiesektor leichter nachzuweisen und effektiver zu bekämpfen. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, in das GWB mit § 29 für den Energiebereich eine neue Missbrauchsvorschrift einzufügen. Vorgesehen sind dabei vor allem: größere Auswahlmöglichkeiten der Kartellbehörde hinsichtlich möglicher Vergleichsunternehmen bzw. Vergleichsmärkte, die Klarstellung des Verbots von Entgelten, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten, eine Beweislastumkehr zu Lasten der Energieversorger bei den Rechtfertigungsgründen, sowie die sofortige Vollziehbarkeit von kartellbehördlichen Missbrauchsverfügungen.Die Unionsfraktion begrüßte das Novellierungsvorhaben als "wichtigen Doppelschlag für mehr Wettbewerb und faire Energiepreise". Sie werde dafür sorgen, dass die GWB-Novelle rasch im Bundestag beschlossen würde und es zu keinen weiteren Verzögerungen käme. Für die Zeit nach dem Auslaufen des GWB im Jahr 2012 rechnen die CDU-Abgeordneten damit, dass das Zusammenwachsen des Energiebinnenmarktes, der Eintritt neuer Wettbewerber und eine effektive Regulierung den Verbrauchern günstigere Strompreise bringen werden.