BUNDESKABINETT BESCHLIESST ANPASSUNG DES BUNDESANTEILS AN KOSTEN FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG

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Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Mit ihm werden aus der Sicht des Bundes die Ergebnisse der zum 1. Oktober erfolgten Überprüfung der Höhe der Bundesbeteiligung an den von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft und Heizung für erwerbsfähige Hilfebedürftige umgesetzt. Der Anteil des Bundes war im Vermittlungsausschuss im Juni 2004 zunächst auf 29,1 Prozent der zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung festgelegt worden (§ 46 Abs. 6 SGB II). Die Überprüfung aufgrund der Daten aus dem Verwaltungsvollzug bis einschließlich September habe ergeben, dass die Kommunen durch die Leistungen für Unterkunft und Heizung deutlich geringer belastet würden als seinerzeit angenommen, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit. Daher müsse der Anteil des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2005 angeglichen werden. Es bleibe jedoch bei der Gesamtentlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro. Der Anteil des Bundes für das Jahr 2005 werde allerdings rückwirkend vollständig entfallen. Das heißt: Der Bund wird, sobald die Regelung wirksam wird, bis Ende 2005 keine Zahlungen mehr an die Kommunen leisten.Im Zuge des laufenden Revisionsverfahrens wird auch der Anteil des Bundes für das Jahr 2006 festgelegt. Auch hierfür ergäben die Berechnungen, dass der Bundesanteil "auf Null gestellt" werden könne, so das BMWA weiter. Diese vorläufige Festlegung sei nach der Gesetzeslage zum 1. Oktober 2006 zu überprüfen.Gesetzentwurf und Berechnungsergebnisse werden nun an die Länder und die kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel übermittelt, Einvernehmen über die Höhe der Bundesbeteiligung herzustellen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2005 wirksam werden.