Die umstrittenen Regeln zur Pendlerpauschale sind laut Bundesfinanzhof verfassungswidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die Richter des Bundesfinanzhofs halten das Gesetz, wonach Arbeitnehmer seit Anfang 2007 die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit nur ab dem 21. Kilometer absetzen können, für verfassungswidrig. Da die Richter das Gesetz nicht kippen können, leiteten sie die Klagen zweier Steuerzahler an das Bundesverfassungsgericht weiter. Es soll noch in diesem Jahr entscheiden. Das Bundesfinanzministerium wolle nun abwarten, wie dieses urteilt, hieß es von Ministerialdirektor Jörg Kraeusel. Eine vorzeitige Änderung zugunsten der Pendler schloss er aus.Die große Koalition hatte sich im November darauf geeinigt, die gekürzte Pendlerpauschale erst einmal nicht zu verändern, sondern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatte wiederholt erklärt, dass die Regelung zur Pendlerpauschale haushaltspolitisch notwendig sein.