Der BBU hat die Mitgliedsunternehmen mit Berichterstattung vom 15. November 2007 über die neuen ab 1. Januar 2008 ansetzbaren Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen informiert. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zwischenzeitlich aufgrund von Nachfragen ihm übersandte aktualisierte Beträge der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen überprüft.
Im Ergebnis der Prüfung wurde durch das Ministerium festgelegt, dass für die Berechnung der neuen Pauschalenbeträge in der Berechnungsformel die Prozentzahl mit allen Nachkommastellen anzusetzen ist. Während die Prozentzahl in den Berechnungen des BBU kaufmännisch gerundet mit üblicherweise zwei Nachkommastellen angesetzt wurde, legt das Ministerium hier die Prozentzahl mit fünf Nachkommastellen kaufmännisch gerundet zugrunde. Hieraus ergeben sich geringfügige Änderungen gegenüber den den Mitgliedsunternehmen mitgeteilten neuen Pauschalen um jeweils einen Cent bei folgenden drei Tabellenwerten:Verwaltungskosten (§ 26 II. BV) je Wohnung jährlich, bisher 240,37 € neu: 254,80 € Verwaltungskosten bei Wohnungen in der Rechtsform des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (§ 41 Abs. 2 II BV) bisher 287,40 € neu: 304,65 €Instandhaltungskosten (§ 28 II. BV) je Garagen- oder Einstellplatz (§ 28 Abs. 5 II. BV) bisher 71,07 € neu: 75,34 €Mitgliedsunternehmen sollten die geänderten Werte beachten, da sie für die weitere Anpassung der Pauschalen nach Ablauf von drei Jahren die Ausgangsbasis bilden. Sofern Mieterhöhungserklärungen bereits versandt wurden, besteht im Zuge späterer Erklärungen die Möglichkeit, die Änderung geltend zu machen. In jedem Fall sind bereits ergangene Erklärungen nicht falsch, weil sie geringere als die höchst zulässigen Werte ausweisen.Bitte beachten Sie die durch das Bundesministerium den Ländern übermittelte Tabelle mit der Berechnungsformel zur Veränderung der Pauschalen. BBU-Mitgliedsunternehmen können diese auch über Internet im PDF-Format abrufen. Berechnungsformel zur Veränderung der Pauschalen (Tabelle)
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26F02_Pauschalen%20ab%202008%20Stand%2023%20Nov2007
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