Bundesbauministerin Hendricks will in Sachen Wohnungsbau das Grundgesetz ändern

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Der Bund und die Länder sollen sich die Zuständigkeit für den Mietwohnungsbau wieder teilen, nur dann könne sich der Bund dauerhaft stärker beim Wohnungsbau engagieren, sagte Barbara Hendricks am 16. August 2016 in einem Zeitungs-Interview. Zurzeit liegt die Zuständigkeit für Wohnungsbau vollständig in der Verantwortung der Bundesländer, diese werden aber vom Bund unterstützt.  

Nach jetziger Regelung darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Ab 2020 fallen dann diese Zuschüsse in Millionenhöhe - die so genannten Kompensationsmittel - weg. Ziel von Hendricks Vorstoß sei ein „solider Bestand an Sozialwohnungen“, der sich aktuell immer stärker verringere.  Hendricks strebe eine erneute gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern an, "wir brauchen dringend mehr bezahlbare Wohnungen in den Ballungsräumen", sagte Hendricks. "Alle Beteiligten müssen sich engagieren: Bund, Länder, Kommunen, Bauwirtschaft und private Investoren."

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