BUND UND MINISTERPRÄSIDENTEN OST: AUFBAU OST-MITTEL AUCH FÜR WOHNUNGS- UND STÄDTEBAU

PDF
Am 30. November haben sich Bund und neue Länder darauf verständigt, wie bis zum Jahr 2019 die Mittel des so genannten Korbes II, die im Rahmen des Solidarpaktes II für den Aufbau Ost vorgesehen sind, verwendet werden sollen. Im Jahr 2001 verpflichtete sich die Bundesregierung im Solidarpakt II, von 2005 bis 2019 neben der Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von insgesamt 105 Mrd. Euro (Korb I) weitere 51 Mrd. Euro in Form überproportionaler Leistungen für den Aufbau Ost einzusetzen (Korb II). Diese Maßnahmen dienen der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Ostdeutschland und sollen zugleich bestehende Altlasten abbauen und teilungsbedingte Strukturdefizite ausgleichen. Allerdings wurden die zu Korb II gehörenden Leistungen zum damaligen Zeitpunkt nicht näher konkretisiert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich der Bund und die neuen Länder über die für den Korb II relevanten Politikfelder abstimmen und dabei dem Interesse der Länder an Planungssicherheit entsprechen.Am 30.November 2006 stimmten die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer der Korb II-Lösung zu. Damit besteht nun mehr Planungssicherheit, wie die vom Bund bis 2019 zugesagten Finanzmittel künftig verwendet werden können. Demnach teilen sich die Mittel für den Zeitraum bis 2019 auf folgende Politikfelder auf: Wirtschaft (dazu gehören heute u.a. Investitionszulage Ost, Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz sowie Investorenwerbung) Innovation, Forschung und Entwicklung, Bildung (u.a. Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau sowie Sonderprogramme Ost zur Innovations- und Netzwerkförderung) Verkehr (u.a. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit und GVFG) Wohnungs- und Städtebau (u. a. Städtebauförderung, Hilfen an vom Leerstand betroffene Wohnungsunternehmen nach dem Altschuldenhilfegesetz, Soziale Wohnraumförderung) Beseitigung ökologischer Altlasten / Standortsanierung Sport (z. B. Goldener Plan Ost)Von 2005 bis 2010 stehen den ostdeutschen Ländern insgesamt rund 29,1 Mrd. Euro zur Verfügung, darunter 3,6 Mrd. Euro für den Wohnungs- und Städtebau, 4 Mrd. Euro für die Verkehrsförderung sowie 12 Mrd. Euro für überproportionale EU-Strukturfondsmittel. Die übrigen Korb II-Finanzmittel sind für die Bereiche Bildung, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Wirtschaftsförderung vorgesehen.Der BBU wird sich umgehend mit den Landesregierungen Berlin und Brandenburg in Verbindung setzen, um den Einsatz der Korb II-Mittel im Interesse der Mitgliedsunternehmen zu erörtern.