Der Bund wird sich im kommenden Jahr stärker an den Wohn- und Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern beteiligen als bislang geplant. Wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages aktuell berichtet, haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf (16/3269) vorgelegt, wonach der Bund 4,3 statt der im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt vorgesehenen 2 Milliarden Euro der von den Kommunen zu tragenden Ausgaben übernimmt.
Das entspricht einer Beteiligungsquote des Bundes von 31,8 Prozent. In den Jahren 2005 und 2006 lag sie den Angaben zufolge noch bei 29,1 Prozent. Bund und Länder hatten sich Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der Beteiligung an den Wohnkosten geeinigt. Die Kommunen hatten 5,8 Milliarden Euro verlangt.Mit der Hartz IV-Reform war festgelegt worden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro bei den Wohn- und Heizkosten entlastet werden. Bund und Länder konnten sich jedoch nicht darauf verständigen, welche Be- und Entlastungspositionen der Kommunen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden sollten. "Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben", wird laut Entwurf nun eine Beteiligung von 4,3 Milliarden Euro festgelegt. Insgesamt sei mit Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es weiter. In den Jahren nach 2007 soll nach dem Willen der Koalition die Veränderung der Zahl der ALG II-Bedarfsgemeinschaften maßgeblich für die Anpassung der Bundesbeteiligung sein.Unterdessen verlangt die Fraktion Die Linke in einem Antrag bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für ALG II-Empfänger. Diese sollen nach Vorstellungen der Linksparlamentarier im ersten Jahr des Leistungsbezuges ihre bisherigen Wohnkosten in voller Höhe erstattet bekommen. Danach soll eine "angemessen" große Wohnung samt Betriebskosten vom Staat bezahlt werden. Als Maßstab sollen die Vorgaben aus dem sozialen Wohnungsbau dienen. Die Abgeordneten setzen sich ferner dafür ein, dass die Festsetzung der Wohnkosten auf den örtlichen Mietspiegel Bezug nimmt, deren Mittelwerte nicht unterschritten werden dürften. Sofern die tatsächlichen Wohnkosten eines ALG II-Empfängers nach Ablauf der Jahresfrist höher sind, soll vor einer Aufforderung zur Wohnkostenreduzierung jeder Einzelfall geprüft werden, heißt es weiter.Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen steht im BBU-Net als PDF-Dokument zur Verfügung. Gesetzentwurf
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