2017 stieg der geförderte Neubau von Mietwohnungen um rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. So wurden im Jahr 2017 Fördermaßnahmen für den Bau von 26.231 Mietwohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindungen neu bewilligt. Das entspricht einem Plus von 1.681 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr. Deutliche Steigerungen des geförderten Mietwohnungsneubaus sind vor allem in Bayern, Sachsen, Hamburg und Berlin zu verzeichnen.
Zum 31. Dezember 2016 gab es in Deutschland rund 1,27 Millionen gebundene Sozialmietwohnungen. Dies entspricht einer Quote von knapp 6 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die Zahl um rund 62.500 verringert. Das liegt insbesondere an auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen. Weitere Anstrengungen sind daher nötig. Mit der Erhöhung der Kompensationsmittel für 2019 um 500 Millionen Euro auf rund 1,5 Milliarden Euro geht der Bund deutlich in Vorleistung. Die Länder sind im Gegenzug gefordert, diese zusätzlichen Mittel für Zweck der sozialen Wohnraumförderung einzusetzen. Zudem werden die Länder in den Jahren 2020 und 2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau erhalten. Bereits am 2. Mai 2018 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Der Bund erhält die Möglichkeit, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
Ansprechpersonen