Im Programm "Förderung von Investitionen in nationale Weltkulturerbestätten" stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gelder bereit, um notwendige Investitionen in den Erhalt der von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannten historischen Orte von Weltrang zu tätigen. Zu diesen zählen unter anderem die Berliner Siedlungen der Moderne. Über fünf Jahre werden 150 Millionen Euro für die Welterbestätten zur Verfügung stehen: 50 Millionen 2009, und je 25 Millionen in den Jahren 2010 bis 2013.
Durch das Programm werden investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Erhaltung, Sanierung und Weiterentwicklung deutscher UNESCO-Welterbestätten gefördert. Im Fokus steht dabei eine welterbeverträgliche Stadtentwicklung. Kriterien für die Auswahl der zu fördernden Projekte sind unter anderem: die Dringlichkeit, die stadtentwicklungspolitische Bedeutung, die architektonische Qualität, die Vorbildwirkung für andere Welterbekommunen sowie energetische Aspekte oder Komplementärfinanzierung durch Land oder KommunenAdressaten des Förderprogramms sind zunächst die jeweiligen Kommunen. Die Bundesmittel sollen auf Antrag der Kommunen mit - ggf. auch finanzieller - Unterstützung des Landes durch Zuwendungen gewährt werden. Der Bundesanteil beträgt in der Regel zwei Drittel der Gesamtkosten, in Ausnahmefällen ist eine weitergehende Finanzierung durch den Bund möglich.Der Projektaufruf wurde Anfang Februar gestartet, entsprechende Anträge können noch bis 31. März 2009 eingereicht werden. Die Projektanträge werden von einer unabhängigen Expertengruppe bis Ende April bewertet, so dass die Förderbescheide voraussichtlich zur Jahresmitte ergehen werden. Präsentation Projektaufruf: Förderung Weltkulturerbe
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3F612_090120%20-%20BBSR%20-%20Pr%C3%A4sentation%20Weltkulturerbe
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