BSI: WAHLFREIHEIT BEIM EINSATZ ERNEUERBARER ENERGIEN BUNDESWEIT SICHERN UND WILDWUCHS BEIM MESSWESEN VERHINDERN

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"Die BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt anlässlich der Beratungen zum Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) im Bundesrat ausdrücklich den Verzicht des Bundes auf eine Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Damit können die Eigentümer auch in Zukunft ihre Investitionen mit höchster Effizienz für energetische Modernisierung einsetzen. Dies führe zu einer größtmöglichen Verminderung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen mit den verfügbaren finanziellen Mitteln. "Diese Regelung vermeidet auch neue Hemmnisse für die Modernisierung im Bestand", so Freitag.Diese Wahlfreiheit müsse auch auf Landesebene erhalten bleiben. "Man darf auch nicht versuchen, die Fehlentscheidung einer eingeführten Nutzungsverpflichtung auf Landesebene durch eine Förderung erneuerbarer Energien durch den Bund auszugleichen", erläuterte der BSI-Vorsitzende. Die BSI appelliert außerdem an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass auch auf europäischer Ebene keine Einsatzpflicht für erneuerbare Energien im Bestand vorgegeben wird.Die BSI regt an, das übergeordnete Ziel der CO2-Minderung und damit auch die Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) umzusetzen. Dieses Regelwerk biete einen technologie- und energieträgeroffenen Ansatz. Sollte dagegen weiterhin die Umsetzung in einem EEWärmeG verfolgt werden, müssten die Regelungen möglichst praxisgerecht und effektiv gestaltet werden. Dazu gehören die Angemessenheit der vorgeschriebenen Solarkollektorfläche für vermietete Wohnungen sowie der Verzicht auf einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme.Die BSI begrüßt grundsätzlich die geplante Öffnung des Messwesens soweit sie zur Erhöhung des Wettbewerbs führe. Allerdings müsse die Entscheidungskompetenz über den Betreiber der Zähler beim Vermieter bleiben. "Sonst ist zu befürchten, dass das Gesetzesziel, wirtschaftliche Anreize beim Verbraucher zu setzen, ins Gegenteil verkehrt wird", erklärt Lutz Freitag.