Die BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft befürchtet durch das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) Modernisierungshemmnisse im Wohnungsbestand.
Anlässlich der Anhörung zum EEWärmeG am 23. April im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, dass das wichtige Ziel des Klimaschutzes mit möglichst großer Effektivität verfolgt werden müsse. Ein Maximum an Klimaschutz werde nur erreicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die Vermieter, Hauseigentümer, aber auch für die Mieter wirtschaftlich tragbar blieben.Daher sei der Verzicht des Bundes auf eine Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer effektiven Klimapolitik. So könnten die Eigentümer und Wohnungsunternehmen auch künftig ihre Investitionen mit größtmöglicher Wirkung für die energetische Modernisierung vornehmen und eine maximale Verminderung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen erreichen. Eine Kompetenzverlagerung auf die Landesebene eröffne allerdings den Bundesländern die Möglichkeit, doch noch eine Nutzungspflicht im Gebäudebestand einzuführen. "Das ist unsinnig, da dann dieselben Modernisierungshemmnisse auftreten werden, wie bei einer Regelung auf der Bundesebene zu erwarten gewesen wären", so Freitag. Das Prinzip sollte sein: Soviel Energieeffizienz wie möglich und dann so viel erneuerbare Energien wie vernünftig. Einzelne Länderregelungen wären kontraproduktiv und machten die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien im Bestand zu einer ineffizienten und wirtschaftlich nicht vertretbaren ordnungsrechtlichen Regelung.Die BSI warnte außerdem vor einem Anschlusszwang an Fernwärme, wie er derzeit im Gesetzesentwurf vorgesehen ist. Dies widerspreche dem Wettbewerbsgedanken und könne überdimensionierte Anlagen und viel zu hohe Kosten zur Folge haben. Ein Anschlusszwang verstärke die faktische Monopolstellung der Fernwärmeerzeuger und sei mit marktwirtschaftlichen und sozialen Grundsätzen nicht vereinbar. Die überhöhten Kosten führten letztlich zu einer weiteren Erhöhung der Betriebskosten für die Mieter.