BSI: KLIMASCHUTZ IM MIETRECHT VERANKERN

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Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt den Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Mietrecht zur Erleichterung energetischer Gebäudesanierung weiterzuentwickeln. "Die bestehenden Regelungen müssen praktikabler werden und sowohl Mietern als auch Vermietern Rechtssicherheit geben", so Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Es gehe nicht darum, zusätzliche Lasten für Mieter zu schaffen, betonte Freitag. Vielmehr sollten die bestehenden Regelungen so angepasst werden, dass Investitionskosten bei energetischen Sanierungen rechtssicher und alltagstauglich umgelegt werden könnten."Gerade bei der energetischen Sanierung besteht die Möglichkeit einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Mieter können Betriebskosten einsparen, Vermieter die Zukunftsfähigkeit ihres Bestandes erhöhen", so Freitag weiter. Dieser positive Effekt sollte durch das Mietrecht unterstützt werden und nicht Quertreibern die Möglichkeit geben, sinnvolle Maßnahmen zu verhindern.Derzeit müssten beispielsweise Mieter nicht alle sinnvollen energetischen Modernisierungsmaßnahmen dulden. Sie hätten die Möglichkeit, bei Baumaßnahmen die Miete um bis zu 100 Prozent zu kürzen, was eine Sanierung zu einem hohen wirtschaftlichen Risiko für Immobilienbesitzer mache. Außerdem sei es teilweise auch möglich, dass bereits ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnsiedlung eine ganze Sanierungsmaßnahme zunichte machen könne, wenn er diese nicht akzeptiere.Zudem gebe es zwar theoretisch die Möglichkeit, elf Prozent der Kosten der Maßnahme auf die Jahresmiete umzulegen. "Rein praktisch sind aber die formellen Anforderungen so kompliziert, dass sich das kaum realisieren lässt", unterstrich Freitag. Hier gebe es Anpassungsbedarf.