BSI: EINBEZIEHUNG DER WOHNIMMOBILIE WICHTIGER BEITRAG FÜR PRIVATE ALTERSVORSORGE

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Anlässlich der Beratung des Eigenheimrentengesetzes im Bundestag am 25. April begrüßt die BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, dass Riester-Verträge künftig vollständig zum Erwerb einer Wohnimmobilie oder von Genossenschaftsanteilen genutzt werden können. "Die Eigenheimrente ist auch für Familien und Bezieher niedrigerer Einkommen ein attraktives Instrument für die private Altersvorsorge", so Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Leider sei aber das vermietete Wohneigentum bisher noch von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Dies schränke die Freiheit des Bürgers bei der Auswahl seiner zusätzlichen Altersvorsorge ein, bemängelte Freitag. Es sei allerdings ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dass Immobilien bei einem Ortswechsel aufgrund beruflicher Veränderung ohne negative Auswirkungen auf die Förderung zeitlich befristet vermietet werden könnten.Positiv bewertet die BSI die Möglichkeit einer Einmalzahlung mit Steuerrabatt zur Abgeltung der Einkommensteuer bei Renteneintritt. Allerdings sei der Rabatt bisher deutlich zu niedrig angesetzt. Zudem solle die vorgesehene "Strafsteuer" bei Veräußerung der mit Riester-Mitteln angeschafften Immobilie herabgesetzt werden. "Die Eigenheimrente ist ein wichtiger Beitrag zur diskriminierungsfreien Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge", erklärte Freitag. Die Politik sei nun aufgefordert, die noch offenen Detailfragen sachgerecht zu regeln und die Eigenheimrente im parlamentarischen Prozess zügig umzusetzen.Der GdW begrüßte ausdrücklich die Einbeziehung genossenschaftlichen Wohnens in das Eigenheimrentengesetz. Gerade für die Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften, die entsprechende Angebote unterbreiteten, sei der Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile zur Reduzierung der Wohnkosten im Alter eine attraktive Form der privaten Altersvorsorge. Wohnen bei Genossenschaften sei eine attraktive und innovative Wohnform, die auch Menschen, die keine eigene Wohnimmobilie erwerben möchten oder können, gutes und sicheres Wohnen biete. Prinzipiell sei die Nutzung einer Genossenschaftswohnung für die Mitglieder lebenslang möglich. Die Integration des genossenschaftlichen Wohnens in die staatliche geförderte Altersvorsorge biete den Genossenschaftsmitgliedern nun zusätzlich die Option, ihre Wohnkosten im Alter zu reduzieren und somit während der Erwerbsphase für den Lebensabend vorzusorgen. Die Einbeziehung des genossenschaftlichen Wohnens in das Eigenheimrentengesetz und damit in die staatlich geförderte Altersvorsorge verbinde das Gute mit dem Nützlichen. Der Entwurf des Eigenheimrentengesetzes trage den Forderungen des GdW weitestgehend Rechnung. Allerdings dürfe die Wohnkostenentlastung für die Genossenschaftsmitglieder, die im Alter wegen eines sehr geringen Rentenbetrages eine Rentenaufstockung bis zur Grundsicherung oder sonstige subsidiäre Transfereinkommen erhielten, nicht hierauf angerechnet werden. "Sonst würde der vorteilhafte Effekt der Wohnkostenreduzierung durch die Eigenheimrente durch die Anrechnung bei der Grundsicherung sofort wieder aufgezehrt werden", so Freitag. Dies sei sozialpolitisch nicht hinnehmbar und im Übrigen eine Schlechterstellung des genossenschaftlichen Wohnens gegenüber dem individuellen Wohneigentum, das in einem angemessenen Rahmen nicht angerechnet würde.