Weil bislang noch keiner ihrer Verwandten ersten Grades, etwa ihr Vater, Prinz William, oder ihre Mutter, Herzogin Catherine, Mitglied bei der "Charlotte" ist, macht der Vorstand von seinem Recht Gebrauch, diese Mitgliedschaft trotz der seit November 2016 geltenden Beschränkungen bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern ausnahmsweise zu genehmigen.
Der Charlotte-Vorstand brachte seine Freude zum Ausdruck, dass durch die Geburt Ihrer königlichen Hoheit der Namen "Charlotte" neuen Glanz erhalten habe und die mediale Präsenz zu einer besonderen Popularität des Namens verhelfe. Nicht ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Mitglied auch zum Nachschuss verpflichtet ist, sofern Forderungen aus dem Genossenschaftsvermögen nicht befriedigt werden können.
Bild: Die britische Prinzessin Charlotte im Kreise ihrer Familie; Quelle: Lorna Roberts
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