BREMEN: PASSIVHAUSSTANDARD FÜR ALLE NEUEN ÖFFENTLICHEN GEBÄUDE

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Die öffentlichen Gebäude der Freien Hansestadt Bremen sollen künftig nach zukunftsweisenden Energiestandards saniert und gebaut werden: Eine am 25. August vom Bremer Senat beschlossene Richtlinie schreibt für Komplettsanierungen bestehender Gebäude den Niedrigenergiestandard vor, neue öffentliche Gebäude müssen zukünftig dem Passivhausstandard entsprechen. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt für alle öffentlichen Gebäude im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen. Auf Gebäude von privatrechtlich verfassten Gesellschaften Bremens soll die Richtlinie mit entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen übertragen werden.Nach der neuen Richtlinie müssen die bremischen öffentlichen Gebäude künftig Energiestandards einhalten, die deutlich über die ab dem 1. Oktober 2009 geltenden bundesgesetzlichen Mindeststandards der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hinaus gehen. Dabei wird zwischen Teilsanierungen und Gesamtsanierungen bestehender Gebäude sowie dem Neubau unterschieden.Im Einzelnen sind folgende Anforderungen vorgesehen: Bei Teilsanierungen bestehender Gebäude müssen die Wärmedurchgangskoeffizienten der sanierten Bauteile Werte einhalten, die im Regelfall um 25 bis 50 Prozent unter den zulässigen Höchstwerten nach EnEV 2009 liegen. Lediglich bei Fenstersanierungen wird auf eine Anhebung der Anforderungen gegenüber der EnEV 2009 verzichtet. Bei Gesamtsanierungen bestehender Gebäude muss das sanierte Gebäude künftig den sogenannten Niedrigenergiestandard einhalten. Damit kann gegenüber den bundesgesetzlichen Mindestanforderungen eine Senkung der CO2-Emissionen in einer Größenordnung von 20 Prozent erreicht werden. Neue Gebäude müssen künftig grundsätzlich im sogenannten Passivhausstandard errichtet werden. Mit diesem Standard kann gegenüber einem Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 eine Minderung der CO2-Emissionen um mehr als 50 Prozent erreicht werden.Zur Zwischenfinanzierung der durch die Umsetzung der beschlossenen Energiestandards entstehenden Investitionskosten stellt die Bremer Senatsverwaltung für Finanzen den anderen Senatsressorts in den Jahren 2010 und 2011 zusätzliche Mittel von bis zu 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zur Refinanzierung dieser Mittel sollen die Einsparungen, die künftig bei den Nutzern der Gebäude aufgrund der sinkenden Energiekosten anfallen, herangezogen werden.Umwelt- und Bausenator Dr. Reinhard Loske: "Mit der neuen Richtlinie setzen wir einen weiteren Punkt aus unserem Aktionsprogramm Klimaschutz 2010 in die Tat um. Damit leisten wir einen Beitrag zur Minderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen und senken gleichzeitig die laufenden Energiekosten der bremischen öffentlichen Gebäude."